Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.02.1983 - 2 S 390/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.12.1981 - V 253/79
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.1983 - 2 S 390/82
Papierfundstellen
- VBlBW 1983, 408
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1982 - 2 S 1679/80
Ermittlung von Entwässerungsbeitragssätzen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.1983 - 2 S 390/82
Zur Frage, ob der in einer Entwässerungssatzung festgelegte Klärbeitragssatz gegen den Kostendeckungsgrundsatz verstößt, wenn zwar nach der ihm zugrundegelegten Globalberechnung die Kapazität und damit auch die Kosten des Klärwerks auf den Bedarf des Jahres 2000 ausgerichtet sind, jedoch auf der Flächenseite lediglich die bauliche Entwicklung bis zum Jahre 1990 entsprechend dem Flächennutzungsplan in die Globalberechnung eingestellt wurde (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 19.03.1982 - 2 S 1679/80 -).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - 2 S 3285/95
Kommunalabgaben: Wasserversorgungsbeitrag - Globalberechnung - Bauflächenzuwachs
Fallen der Planungszeitraum des Flächennutzungsplans und des Klärwerks auseinander, sind auf der Flächenseite der Globalberechnung zusätzliche Bauflächen ausnahmsweise nicht einzustellen, wenn die im Flächennutzungsplan vorgesehenen künftigen Bauflächen nach der rechtsfehlerfreien Prognose der Gemeinde erst nach Ablauf des Planungszeitraums für den Flächennutzungsplan ausgeschöpft sein werden und wenn die Kapazität des Klärwerks auf den Anschluß dieser Bauflächen begrenzt ist (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats seit VGH Bad-Württ, Urteil vom 10.2.1983 - 2 S 390/82 -, VBlBW 1983, 408).Hat sich eine Gemeinde dafür entschieden, die Kapazität ihrer öffentlichen Einrichtungen auf einen Bedarf auszurichten, der über den dem Flächennutzungsplan zugrunde gelegten Planungszeitraum hinausgeht, so wird das Verbot der Kostenüberdeckung in aller Regel verlangen, daß die Gemeinde in die Berechnung des Beitragssatzes einen Bauflächenzuwachs einstellt, der dem der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten über den Planungszeitraum hinausgehenden Bedarf angemessen ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.2.1983, VBlBW 1983, 408, 409; Urteil vom 12.10.1989, VBlBW 190, 192 m.w.N.; Scholz/Sammet/Gössl, Globalberechnung, S. 31, 60).
Diese prognostische Einschätzung kann der Senat nur darauf überprüfen, ob sie auf Tatsachen aufbaut sowie sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.2.1983, aaO;… ebenso Birk in Driehaus, KAG, Stand: Januar 1995, Rdnr. 658).
Mit Recht hat das Verwaltungsgericht betont, daß der Gemeinde bei der Festlegung der Kapazität einer Kläranlage ein weit gespanntes planerisches Ermessen zusteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.2.1983, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1900/23
Festsetzung eines Erschließungsbeitrags: ungeteilte Erbengemeinschaft; Umdeutung …
So ist insbesondere die Frage, ob eine Erbengemeinschaft Beitragsschuldner sein kann, in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bis dahin nicht einheitlich beantwortet worden (vgl. die Beitragsschuldnerschaft der Erbengemeinschaft offenbar bejahend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.1985 - 2 S 339/85 - n.v.; Urteil vom 11.05.1983 - 2 S 1709/81 - ZKF 1984, 174; Urteil vom 10.02.1983 - 2 S 390/82 - VBlBW 1983, 408; verneinend etwa VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 13.08.1992 - 2 S 1543/90 - juris Rn. 19; Urteil vom 19.07.1984 - 2 S 1654/83 - n.v.).Es genügt also die Bekanntgabe an einen Miterben, wobei der Bescheid auch in diesem Fall zur Identifizierung der Erbengemeinschaft den Namen des Erblassers und in der Regel auch die Namen der einzelnen Miterben angeben muss (vgl. BFH…, Urteil vom 29.11.1972 - II R 42/67 - BFHE 108, 257, juris Rn. 10; AEAO zu § 122 Nr. 2.4.1.2, 2.4.1.3 und 2.12.6;… Vorbeck in Koenig, AO, 5. Aufl, § 122 Rn. 49; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 21 Anm. 3.4; vgl. auch bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.1983 - 2 S 1709/81 - ZKF 1984, 174; Urteil vom 10.02.1983 - 2 S 390/82 - VBlBW 1983, 408).
- VG Köln, 19.01.2023 - 8 K 4679/19
Kein Rückzahlungsbescheid gegen Rechtsanwalt nach Eingang einer Zuwendung auf …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. April 1990 - 22 B2.1488/88 -, juris, Rn. 21-24; BFH, Urteil vom 17. Juni 1992 - X R 47/88 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. Februar 1983 - 2 S 390/82 -, juris (Ls.) sowie BVerwG, Urteile vom 9. September 2014 - 1 C 10.14 -, juris, Rn. 17 und 8. März 1977 - I C 15.73 -, juris, Rn. 13 (zur Nichtigkeit einer Einbürgerung nicht existenter Personen).
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 1316/96
Flurbereinigung: Bodenwert von Bauerwartungsland; Höhe der Widerspruchsgebühr
Rn. 49 Die Erhebung der "gesamten Globalberechnung, die am 14.10.1991 galt" - vgl. den Beweisantrag Nr. 1 -, war, weil für die hier zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung, abzulehnen: Wie seitens der Kläger im Schriftsatz vom 1.10.1998 (VGH Bl. 179ff.) an sich zutreffend ausgeführt, ist die Globalberechnung ein Rechenwerk, das den Zweck verfolgt, alle derzeitigen und absehbar künftigen Anschlußnehmer gleichermaßen an den Kosten der öffentlichen Einrichtung zu beteiligen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.2.1983 - 2 S 390/82 - sowie Birk, BWGZ 1979, S. 62ff.). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.1989 - 2 S 2043/87
Entwässerungsbeitrag: Vorauszahlung, Erstattungsanspruch
A.-GmbH nicht und ein Abgabenbescheid, der an eine nicht existierende Firma gerichtet ist, geht ins Leere und ist deshalb nichtig (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.2.1983 -- 2 S 390/82 --, VBlBW 1983, 408; BFH Urteil vom 24.3.1970, BFHE 98, 531). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1984 - 2 S 1352/81
Entwässerungsbeitrag; Globalberechnung; Prognose; Kostenüberdeckung
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Entwässerungsbeitragssätze anhand des Kostendeckungsprinzips ist - sofern sie sachgerecht und vertretbar waren - grundsätzlich von den Einschätzungen künftiger Entwicklungen auszugehen, die der Beschlußfassung des Gemeinderats über den Beitragssatz zugrunde lagen (Anschluß VGH Mannheim, 1983-02-10, 2 S 390/82, VBlBW 1983, 408; Anschluß VGH Mannheim, 1983-05-26, 2 S 1604/82, VBlBW 1984, 81). - VG Bayreuth, 27.03.2025 - B 7 K 24.504
Corona-Neustarthilfe, Tod des Klägers, Versterben des Antragstellers vor …
Rn. 17 Gleichwohl weist das Gericht noch darauf hin, dass der streitgegenständliche Bescheid vom 06.05.2024 auch bzw. bereits inhaltlich unwirksam/nichtig sein dürfte, da der Inhaltsadressat vor Bescheidsbekanntgabe verstorben ist (vgl. BFH U.v. 17.6.1992 - X R 47/88 - juris; VGH Mannheim U.v. 10.2.1983 - 2 S 390/82 - juris;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 43 Rn. 176 m.w.N.), sodass die Beklagte zur Durchsetzung der Rückforderung gehalten sein dürfte, zunächst einen neuen Bescheid an die Erbin zu richten. - VG Dresden, 24.07.1996 - 7 K 343/96 Die systematisch zwingende Einbeziehung der Vorauszahlungen auf die Beitragsschuld in den Anwendungsbereich des § 2 Satz 1 SächsKAG (vgl. auch Rh.-Pf OVG, Urt, v. 4.10.1971 - 6 A 16/71 VerwRspr.24, 464 f; Bad.-Württ. VGH , Urt. v. 10.2.1983 - 2 S 390/82 VBlBW 1983, 408 (410) hat zur Folge, daß der Satzungsgeber für sie eine eigenständige Grundlage schaffen muß.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".