Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 2 S 424/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung der Wassergebühr nach dem von einem Wasserzähler angezeigten Wasserverbrauchs; Annahme einer unwiderlegbaren Vermutung der richtigen Anzeige eines Wasserzähler in einem zurückliegenden Ablesezeitraum auf Grundlage der Wasserabgabesatzung; Zulässigkeit von ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.10.1986 - 8 K 2840/85
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 2 S 424/87
- BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1987 - 2 S 1997/85
Unwiderlegbare Vermutung für die Richtigkeit der Wasserverbrauchsanzeige nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83
Abwassergebührenforderung - Auslegung eines Abgabenbescheides - Verwirkung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 15.05.1986 - 2 S 212/85
Ermessensfehler bei Billigkeitserlaß von Entwässerungsgebühren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 2 S 199/80
Abwassergebühr; Gebührenbemessung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 08.06.1983 - 2 S 2117/82
Entwässerungsgebühr; Eigentümer als Gebührenschuldner - nicht Mieter oder Pächter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
Jahr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 30.09.1982 - 2 S 578/81
Säumniszuschläge für nicht bezahlte Beiträge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 12.11.1981 - 2 S 1336/79
Entwässerungsbeitrag; Billigkeitsnachlaß; Freiluftumspannanlage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
- BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
- BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73
Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.1986 - 2 S 376/85
Abfallbeseitigungsgebühren - Staffelung der Gebührensätze - Gewerbemüllgebühren - …
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.1983 - 2 S 697/82
Gebührenerhebung der Gemeinde für Starenbekämpfung während der Reifezeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 2 S 1256/06
Berücksichtigung nicht eingeleiteten Abwassers nur bei erbrachtem Nachweis.
Diese Antragsfrist ist als Ausschlussfrist zu sehen (vgl. auch Senat, Urteil vom 22.8.1988 - 2 S 424/87 -, BWGZ 1989, 88, 89).Indes umfasst dieses Verständnis der Frist nicht zugleich auch die Forderung, innerhalb der genannten Frist müsse die absetzbare Wassermenge auch (genau) bezeichnet sein (davon geht ohne nähere Darlegung der Senat im genannten Urteil vom 22.8.1988, a.a.O. S. 89 aus).
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2012 - 2 S 2599/11
Richtigkeitsvermutung der Anzeige eines Wasserzählers
Mit den in einer gemeindlichen Wassergebührensatzung getroffenen Regelungen, nach denen die Verbrauchsgebühr nach der durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) gemessenen Wassermenge berechnet wird, es sei denn, dass sich bei einer Zählerprüfung ergibt, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt oder der Zähler stehengeblieben ist, wird die Vermutung aufgestellt, dass die von einem eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Zähler gemessene Wassermenge der in dem zurückliegenden Ablesezeitraum tatsächlich bezogenen Wassermenge entspricht, wenn eine ordnungsgemäße Überprüfung des Zählers zu keinen der genannten Beanstandungen geführt hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.10.1987 - 2 S 1997/85 - Urt. v. 22.8.1988 2 S 424/87 -).Rn. 19 Den in einer gemeindlichen Gebührensatzung getroffenen Regelungen, wie sie in der Satzung der Beklagte enthalten sind, ist nach der Rechtsprechung des Senats die Vermutung zu entnehmen, dass die von einem eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Zähler gemessene Wassermenge der in dem zurückliegenden Ablesezeitraum tatsächlich bezogenen Wassermenge entspricht, wenn eine ordnungsgemäße Überprüfung des Zählers ergeben hat, dass der Wasserzähler nicht über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.10.1987 - 2 S 1997/85 - Urt. v. 22.8.1988 - 2 S 424/87 -).
- VG Gießen, 24.10.2007 - 8 E 1828/06
Abwassergebühr; Antrag auf Herabsetzung wegen der Kanalisation infolge Rohrbruchs …
Den genannten Satzungsvorschriften ist daher eine durch Gründe einer praktikablen Gebührenerhebung sachlich gerechtfertigte unwiderlegbare Vermutung dahin zu entnehmen, dass der Wasserzähler den Wasserverbrauch im vorausgegangenen Ablesezeitraum richtig angezeigt hat (vgl. auch VGH Bad.-Württ., U. v. 08.10.1987 - 2 S 1997/85 - U. v. 22.08.1988 - 2 S 424/87 - sowie OVG Saarl., U. v. 20.01.1994 - 1 R 4/02 -, NJW 1994, 2243, 2244).
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10
Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot
Diese Frist ist nach der Rechtsprechung des Senats als Ausschlussfrist anzusehen (vgl. Urteil vom 05.10.2006 - 2 S 1256/06 - NVwZ-RR 2007, 409 und Urteil vom 22.08.1988 - 2 S 424/87 - BWGZ 1989, 88), d.h. eine normativ festgesetzte Zeitspanne, deren Ende einen äußersten Zeitpunkt festlegt, nach dem auch bei fehlendem Verschulden eine Verfahrenshandlung endgültig nicht mehr oder nur noch unter ganz besonderen Voraussetzungen wirksam vorgenommen werden kann. - VG Karlsruhe, 09.03.2021 - 12 K 1267/20
Heranziehung zu Wasser- und Abwassergebühren; Nachweiskraft eines geeichten …
Rn. 24 (a) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist den in einer gemeindlichen Gebührensatzung getroffenen Regelungen, wie sie in der Satzung der Beklagten enthalten sind, die Vermutung beziehungsweise der dahingehende Anscheinsbeweis zu entnehmen, dass die von einem eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Zähler gemessene Wassermenge der in dem zurückliegenden Ablesezeitraum tatsächlich bezogenen Wassermenge entspricht, wenn eine ordnungsgemäße Überprüfung des Zählers ergeben hat, dass der Wasserzähler nicht über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 5. Juli 2012 - 2 S 2599/11 - juris, Rn. 19, vom 22. August 1988 - 2 S 424/87 - juris, und vom 8. Oktober 1987 - 2 S 1997/85 - juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. April 2014 - OVG 9 N 45.13 - juris, Rn. 8; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 9. März 2015 - 5 A 762/12 - juris, Rn. 8; Saarländisches OVG, Urteil vom 20. Januar 1994 - 1 R 4/92 - NJW 1994, 2243 Ë‚2244˃). - VG Potsdam, 10.10.2012 - 8 K 705/10
Obliegenheit des Versorgers zur Aufbewahrung eines ausgebauten Wasserzählers
Ein Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Wasserverbrauch erbringt der Wasserzähler aber erst dann, wenn eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte die Fehlerfreiheit der Messung festgestellt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 9 N 57/07 -, NVwZ-RR 2008, 726 f. …und vom 17. Februar 2010 - OVG 9 S 83.09 -, juris Rdnr. 5; VGH Mannheim, Urteile vom 8. Oktober 1987 - 2 S 1997/85 -, juris [Ls.], vom 22. August 1988 - 2 S 424/87 -, juris [Ls.] und vom 5. Juli 2012 - 2 S 2599/11 -, juris Rdnrn. 19 f.; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Januar 1994 - 1 R 4/92 -, NJW 1994, 2243 ff.; VG Frankfurt/ Main…, Urteil vom 3. November 2009 - 3 K 36/09.F -, juris Rdnr. 26 und Gerichtsbescheid vom 23. März 2004 - 6 E 714/04 -, juris Rdnr. 21; VG Gießen…, Urteil vom 30. März 2009 - 8 K 66/08.GI -, juris Rdnr. 17; VG Halle…, Urteil vom 28. Oktober 2011 - 4 A 93/11 -, a.a.O.; VG Köln…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 14 L 1788/10 -, juris Rdnr. 12;… Düwel, in: Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Loseblattsammlung Stand: Juli 2012, § 6 Rdnr. 1017). - VG Koblenz, 20.04.2010 - 3 K 883/09
Der umstrittene Wasserverbrauch
Folgt man einem Teil der Rechtsprechung (vgl. etwa VGH BW, Urteile vom 08. Oktober 1987 - 2 S 1997/85 - und vom 22. August 1988 - 2 S 424/87 - BWGZ 1989, 88; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 K 2893/04 - und VG Greifswald, Urteil vom 21. März 2001 - 3 A 2860/00 -), so folgt dies bereits daraus, dass den genannten Satzungsvorschriften des Beklagten bereits eine (durch Gründe einer praktikablen Gebührenerhebung sachlich gerechtfertigte) unwiderlegbare Vermutung dahin zu entnehmen ist, dass für den Fall einer - wie hier - ordnungsgemäßen Zählerprüfung, die keine die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen überschreitenden Messungenauigkeiten ergibt, der Wasserzähler den Wasserverbrauch im vorausgegangenen Ablesezeitraum richtig angezeigt hat. - VG Köln, 11.03.2014 - 14 K 5505/12
Teilweiser Erlass bereits festgesetzter Abwassergebühren aus Billigkeitsgründen
Rn. 29 Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22.08.1988 - 2 S 424/87 -, zitiert nach juris,. - VG Freiburg, 22.01.2007 - 1 K 2893/04
Höhe der Wassergebühr bei geprüftem Zähler und Verbrauchsschwankungen.
Folgt man der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 8.10.1987- 2 S 1997/85; ebenso Urteil vom 22.8.1988 - 2 S 424/87 - BWGZ 1989, 88), so ist den genannten Satzungsvorschriften bereits eine (durch Gründe einer praktikablen Gebührenerhebung sachlich gerechtfertigte) unwiderlegbare Vermutung dahin zu entnehmen, dass für den Fall einer - wie hier - ordnungsgemäßen Zählerprüfung, die keine die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen überschreitenden Messungenauigkeiten ergibt, der Wasserzähler den Wasserverbrauch im vorausgegangenen Ablesezeitraum richtig angezeigt hat. - VG Köln, 16.12.2010 - 14 L 1788/10
Gegenbeweis oder unwiderlegbare Vermutung hinsichtlich der ordnungsgemäßen …
Rn. 14 so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.1988 - 2 S 424/87 - und die bestätigende Entscheidung des BVerwG durch Beschluss vom 07.02.1989 - 8 B 129/88 - beide Entscheidungen zitiert nach Juris,. - VG Weimar, 07.10.1997 - 3 E 1081/96
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren
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