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| OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 2 S 46.20 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 2 S 46.20 (https://dejure.org/2021,31952)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BauGB §§ 208 Satz 1 Nr. 2, 24 ff.; BGB § 463
Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Premiere: Berliner Bezirk übt Vorkaufsrecht bei Share Deal aus
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.12.2019 - 19 L 566.19
- VG Berlin, 27.10.2020 - 19 L 258.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 2 S 46.20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 2 S 46.20
Wählen die Beteiligten eine Vertragsgestaltung, die mehrere Verträge umfasst, sind diese in ihrem Zusammenhang zu betrachten (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 -). - VG Berlin, 13.12.2019 - 19 L 566.19
Bezirkliches Vorkaufsrecht: Auskunftspflicht auch bei Share Deal
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 2 S 46.20
Weiterhin wendet sich die Beschwerde gegen die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2019 (VG 19 L 566.19) erfolgte Annahme des Verwaltungsgerichts, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 208 Satz 1 Nr. 2 BauGB seien erfüllt.
dejure.org
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