Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 2 S 48.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73 Abs 3 S 1 BauO BB 2008, § 80 Abs 1 S 2 BauO BB 2016
Vorhalten von Einrichtungsgegenständen als Nutzungsausübung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 73 Abs 3 S 1 aF BauO BB, § 80 Abs 1 S 2 BauO BB
Nutzungsuntersagung; Wochenendhaus; Untersagung jeglicher Nutzung; Anordnung der Entfernung von Mobiliar und Einbauküche; Rechtsgrundlage; Verhältnismäßigkeit; Einbauküche; bewegliche Sache; besonderes Vollzugsinteresse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 07.09.2016 - 5 L 743/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 2 S 48.16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 364
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 2 S 48.16
Denn eine Nutzungsuntersagung kann die Verpflichtung zum Entfernen von Gegenständen beinhalten, wenn sich die rechtswidrige Nutzung gerade im Vorhandensein bestimmter Gegenstände manifestiert (vgl. Bayer. VGH…, Urteil vom 19. November 2007 - 25 B 05/12 -, juris Rn. 24, 25; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 -, juris Rn. 11, 13).
- VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 597/24
Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, Geltungsbereich der …
Das Vorhalten von Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen kann Teil der in einer baulichen Anlage rechtswidrig ausgeübten Nutzung und darf Bestandteil einer Nutzungsuntersagung sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris Rn. 4ff.;… VG Cottbus, Beschl. v. 28. September 2018 - 3 L 492/18 -, juris Rn. 18;… Semtner/Langer/Frey, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 5. Aufl. 2024, § 80 Rn. 21, m.w.N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung in Fällen der vorliegenden Art nicht nur in der Gefahr der negativen Vorbildwirkung liegt, die von der Nutzung illegaler Bauten ausgeht, sondern auch darin zu verhindern, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage errichtet und nutzt, aus diesem Verhalten zeitliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris Rn. 7;… VG Cottbus, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 10 S 8.18
Bestimmtheit einer Nutzungsuntersagungsverfügung; Auswahl des Adressaten eines …
Eine Nutzungsuntersagung kann auch die Verpflichtung zum Entfernen von Gegenständen umfassen, wenn sich die rechtswidrige Nutzung gerade im Vorhandensein bestimmter Gegenstände manifestiert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 - juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung zwecks Wahrung der …
Auch der Senat hat in der Durchsetzung der formellen Ordnungsfunktion des Baurechts und der Abwehr der negativen Vorbildwirkung eines sich darüber hinwegsetzenden Verhaltens regelmäßig einen hinreichenden Grund für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität erlassenen Nutzungsuntersagung gesehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris Rn. 7, und vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 55.12 -). - VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20 Das Belassen dieser Einrichtung in den für diese Nutzung vorgesehenen Räumen zu Aufenthaltszwecken führt zu einer Perpetuierung dieser Nutzung und kann deshalb im Falle ihrer Rechtswidrigkeit untersagt werden (vgl. ausführlich hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris, Leitsatz u. Rn. 3 ff.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 23. Juli 2018 - 15 ZB 17.1094 -, juris, Rn. 14;… Bayerischer VGH, Urt. v. 19. November 2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rn. 23 ff.; ständige Rechtsprechung d. Kammer, zuletzt: Beschl. v. 26. März 2020 - VG 3 L 947/19 - juris,; andere Ansicht: VG Potsdam, Beschl. v. 07. September 2016 - VG 5 L 743/16 -, n.v.;… Reimus, in: Reimus/Semtner/Langer, a. a. O., 4. Aufl. 2017, § 80, Rn. 21; ).
- VG Cottbus, 26.03.2020 - 3 L 647/19
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Bereits das Vorhalten dieser benutzbaren Küchen- und Zimmereinrichtung ist die fragliche Nutzung, bereits das Belassen dieser Einrichtung in den für diese Nutzung vorgesehenen Räumen zu Aufenthaltszwecken führt zu einer Perpetuierung dieser Nutzung und kann deshalb im Falle ihrer Rechtswidrigkeit untersagt werden (vgl. ausführlich hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris, Leitsatz u. Rn. 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23. Juli 2018 - 15 ZB 17.1094 -, juris, Rn. 14; Bayerischer VGH, Urt. v. 19. November 2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rn. 23 ff.; Beschl. d. Kammer v. 02. Juni 2015 - VG 3 L 222/15 -, n.v., BA, S. 5 f.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".