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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13498
OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01 (https://dejure.org/2001,13498)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2001 - 2 S 5.01 (https://dejure.org/2001,13498)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2001 - 2 S 5.01 (https://dejure.org/2001,13498)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines als Rechtsanwalt tätigen Abgeordneten als Zuhörer von öffentlichen Beweisaufnahmen eines Untersuchungsausschusses; Ausschluss von der Teilnahme bei Bestehen eines öffentlichen oder berechtigten Interesses eines Einzelnen oder Erforderlichkeit zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 313
  • DVBl 2001, 1766
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01
    Bei der im Ermessen stehenden Entscheidung des Untersuchungsausschusses nach § 7 Abs. 2 Alternative 3 UntAG, einzelne Personen von der Öffentlichkeit der Beweisaufnahme auszuschließen, ist die verfassungsrechtliche Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips bei parlamentarischen Untersuchungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1987, BVerfGE 77, 1, 48;… Lemmer in: Pfennig/Neumann, VvB, 3. Aufl. 2000, Artikel 48 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01
    Dennoch wurde zur Erledigung des Rechtsstreits die verbindliche Erklärung abgegeben, dass der Antragsteller an den öffentlichen Beweiserhebungen weiterhin teilnehmen kann; damit hat der Antragsgegner den Unterlassungsanspruch materiellrechtlich erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986, BVerwGE 74, 15, 17 f.).
  • OVG Berlin, 02.05.1977 - II B 2.77

    Befreiung vom naturschutzrechtlichen Vegetationsschutz ; Vorbeugender …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01
    Weil die damit verbundenen Nachteile auch nach einem Erfolg in einem noch anhängig zu machenden Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen sind, ist Raum für vorbeugenden und auch vorläufigen Rechtsschutz (vgl. Urteil des Senats vom 2. Mai 1977, OVGE 14, 98, 100 f. = NJW 1977, 2283).
  • OVG Berlin, 01.06.2001 - 2 L 5.01
    Auszug aus OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01
    Nicht erfasst von dieser Regelung sind dagegen Maßnahmen des Untersuchungsausschusses die im Verfahren zur Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere hinsichtlich der Ausschließung einzelner Personen von der öffentlichen Beweiserhebung getroffen werden (vgl. auch Beschlüsse des OVG Berlin vom 30. Oktober 1969, OVGE 10, 163, 165 = DVBl. 1970, 293 und vom 1. Juni 2001, DVBl. 2001, 1224 zu Maßnahmen des Zeugniszwangs).
  • OVG Hamburg, 24.03.2010 - 5 Bs 56/10

    Teilnahmerecht eines als Zeuge benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …

    Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzung (§ 11 Abs. 1 HmbUAG) und dessen hoher Stellenwert wird dadurch nur unwesentlich berührt, da nur eine einzelne Person, die jedenfalls in einem weiteren Sinne Verfahrensbeteiligte ist, für lediglich einzelne Sitzungen ausgeschlossen wird (a.A. - allerdings für eine andere gesetzliche Ausgangslage: OVG Berlin, Beschl. vom 27.8.2001, NJW 2002, 313).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …

    Dies sei vom Oberverwaltungsgericht Berlin (Beschl. v. 27.08.2001, NJW 2002, 313, 315) auch für das Recht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses anerkannt worden.
  • VG Schleswig, 19.06.2020 - 6 B 11/20

    Kommunalwahlrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Informationen stellt nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung materielle Verwaltungstätigkeit dar, weil er in diesem Zusammenhang wie eine Behörde gegenüber dem Bürger auftritt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. November 1980 - 7 C 85.78 -, Rn. 6, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 29. Oktober 1995 - 11 TG 3617/95 -, Rn. 54, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27. August 2001 - 2 S 5.01 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Beschluss vom 05. November 2002 - 1 W 29/02 -, Rn. 6, juris).
  • VG Schleswig, 01.03.2019 - 6 B 3/19

    Einsteilige Anordnung eines V-Mann-Führers wegen Feststellung als "Betroffener" …

    Die Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Informationen stellt nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung materielle Verwaltungstätigkeit dar, weil er in diesem Zusammenhang wie eine Behörde gegenüber dem Bürger auftritt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. November 1980 - 7 C 85.78 -, Rn. 6, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 29. Oktober 1995 - 11 TG 3617/95 -, Rn. 54, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27. August 2001 - 2 S 5.01 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Beschluss vom 05. November 2002 - 1 W 29/02 -, Rn. 6, juris).
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