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| OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92 |
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- Justiz Sachsen
BAföG § 7 Abs. 3
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BAFÖG § 7 Abs. 3
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Ausbildungsförderung; Wichtiger Grund; Neigungswandel; Wiedervereinigung; Unverzüglichkeit; Verschulden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildungsförderung; Neigungswandel; Fachrichtungswechsel; Unverzüglichkeit; Verschulden; Neue Bundesländer
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Nach dem Erkennen des Neigungswandels schließlich ist der Auszubildende im öffentlichen Interesse verpflichtet, unverzüglich sein bisheriges Studium abzubrechen (BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAFöG).Im 2. Studienjahr muß der Auszubildende insbesondere schuldhafte Verzögerungen der jeweils notwendigen Schritte vermeiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAFöG: Das BVerwG führt in diesem Urteil folgendes aus: "Bricht ein Auszubildender ein zwei Semester lang betriebenes Studium nach Eintritt eines ernsthaften Neigungswandels nicht unverzüglich ab, sondern führt es ein Semester lang fort, um die Zeit bis zur Zulassung zum neuen Wunschstudium zu überbrücken, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 7 Abs. 3 BAFöG auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht in Betracht").
Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung der Unverzüglichkeit in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB als einem Verhalten, das ohne schuldhaftes Zögern erfolgt (BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAFöG, in Anschluß an BVerwG, Urt. v. 10.02.1983, 5 C 94.80, …
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 138.83
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Es ist ihm zuzumuten, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwG, Beschluß v. 23.05.1989 5 B 117.88, Buchholz 436.36, Nr. 83 zu § 7 BAFöG im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 15.05.1986, 5 C 138.83, Buchholz 436.36, Nr. 55 zu § 7 BAFöG: Diese Entscheidungen des BVerwG betreffen zwar unmittelbar den Fall eines Eignungsmangels, lassen sich aber auch auf einen ernstzunehmenden Neigungswandel übertragen). - BVerwG, 07.12.1989 - 5 C 32.84
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Neigungswandel nach Erreichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Ab dem 5. Fachsemester muß ein Neigungswandel immer mehr nach Art und Gewicht einem Eignungsmangel gleichkommen und deshalb den Fachrichtungswechsel unabweisbar und unumgänglich erscheinen lassen (BVerwG, Beschluß v.07.12.1989, 5 C 32.84, Buchholz 436.36, Nr. 90 zu § 7 BAFöG).
- BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88
Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel - Pflicht zu …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Es ist ihm zuzumuten, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwG, Beschluß v. 23.05.1989 5 B 117.88, Buchholz 436.36, Nr. 83 zu § 7 BAFöG im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 15.05.1986, 5 C 138.83, Buchholz 436.36, Nr. 55 zu § 7 BAFöG: Diese Entscheidungen des BVerwG betreffen zwar unmittelbar den Fall eines Eignungsmangels, lassen sich aber auch auf einen ernstzunehmenden Neigungswandel übertragen). - BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Je länger der Auszubildende in einem bestimmten Studiengang einen Studienplatz besetzt, um so stärker wird die Erwartung der Allgemeinheit, daß er im Hinblick auf die erheblichen Mittel, die für die Einrichtung und Unterhaltung des Studienplatzes ausgegeben werden, die einmal eingeschlagene Ausbildung fortsetzt und berufsqualifizierend abschließt (BVerwG, Urt. v. 22.06.1989, 5 C 42.88, Buchholz 436.36, Nr. 85 zu § 7 BAFöG). - BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86
Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Zutreffend ist das Verwaltungsgericht zunächst davon ausgegangen, daß für die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 BAFöG gegeben ist, danach zu fragen ist, ob unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1990, 5 C 67.86, Buchholz 436.36, Nr. 96 zu § 7 BAFöG). - BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 94.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Fehlende Eignung …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung der Unverzüglichkeit in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB als einem Verhalten, das ohne schuldhaftes Zögern erfolgt (BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAFöG, in Anschluß an BVerwG, Urt. v. 10.02.1983, 5 C 94.80, … - BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 66.85
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Die Berücksichtigung eines Neigungswandels als wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAFöG setzt allerdings voraus, daß der Auszubildende vor der Aufnahme der Ausbildung davon ausgegangen ist, das zunächst gewählte Fach entspreche seiner Neigung, auch besitze er hierfür die erforderliche Eignung, und daß er erst nach der Aufnahme dieser Ausbildung die Erkenntnis gewinnt, daß nicht diese, sondern eine andere Fachrichtung seiner Neigung entspricht (BVerwG, Urt.v. 21.06.1990, 5 C 66.85, Buchholz 436.36, Nr. 94 zu 5 7 BAMG).
- OVG Sachsen, 09.02.1993 - 2 S 580/92
Ausbildungsförderung; Mehrfachwechsel; Wichtiger Grund; Rückkehr zum …
Angemessene Überlegungszeiten sind dem Auszubildenden zuzugestehen (BVerwG, Beschluß v. 27.11.1981, 5 B 131.86, Buchholz 436.36, Nr. 69 zu § 7 BAföG ; Sächs. OVG, Urt. v. 15.12.1992, 2 S 521/92).Die Entscheidung des KreisG Leipzig vom 25.6.1992 ( I K 4/92 , in RAnB 1993, 116), die ebenfalls das Problem "Ausbildungsförderung nach Studienfachwechsel« zum Gegenstand hat, ist vom Sächsischen OVG in vollem Umfang bestätigt worden (Urteil - 2 S 521/92 - v. 15.12.1992).
- OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08
Studienabbruch; unabweisbarer Grund; POTS; CFS; orthoslatisches …
So hat ein Auszubildender bei bereits im ersten Semester aufkommenden Zweifeln an seiner Eignung für das gewählte Studium diese alsbald auszuräumen (SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2008 - 1 D 87/08; Urt. v. 15.12.1992 - 2 S 521/92). - VG Bayreuth, 25.06.2025 - B 8 K 23.187
Coronavirus, SARS-CoV-2, (unerkannte) Legasthenie, Behinderung, Corona-Pandemie, …
Der Auszubildende hat dann diese Zweifel aufzuklären und die Eignung durch Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen unverzüglich (wieder-)herzustellen oder den Schluss zu ziehen, die Ausbildung zu beenden (…vgl. SächsOVG, U.v. 26.6.2009 - 1 A 99/08 - juris Rn. 21;… SächsOVG, B.v. 12.12.2008 - 1 D 87/08 - juris Rn. 21; SächsOVG, U.v. 15.12.1992 - 2 S 521/92 - juris Ls. 1;… VG Gelsenkirchen, U.v. 13.9.2023 - 15 K 6/22 - juris Rn. 56;… VG Regensburg, U.v. 1.4.2011 - RO 9 K 10.01285 - juris Rn. 34;… VG München, U.v. 9.6.2011 - M 15 K 10.4241 - juris Rn. 22;… Steinweg in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Aufl. 2024, § 7 Rn. 138). - OVG Sachsen, 14.07.2009 - 1 A 529/08
Ausbildungsförderung; vorlesungsfreie Zeit; Abbruch des Studiums
Hierdurch kommt er der ihn treffenden Obliegenheit nach, Zweifel an der Eignung für die zunächst gewählte Ausbildung durch geeignete Bemühungen auszuräumen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15.12.1992 - 2 S 521/92). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1993 - 2 S 580/92 Angemessene Überlegungszeiten sind dem Auszubildenden zuzugestehen (BVerwG, Beschluß v. 27.11.1987, 5 B 131.86, Buchholz 436.36, Nr. 69 zu § 7 BAFöG; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 15.12.1992, 2 S 521/92, Seite 12 des Urteilsabdrucks).
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