Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; Zweitwohnungssteuer für einen kurzzeitigen Gebrauch einer Zweitwohnung für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum des Jahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 11.02.1985 - 7 K 122/84
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 2 S 2638/82
Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Eine solche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist zulässig (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.4.1983 - 2 S 2638/82 -).Dies gilt umso mehr, als der Steuerpflichtige der Schätzung nicht durch Bestreiten oder durch unsubstantiiertes Behaupten, sondern nur dadurch entgegentreten kann, daß er Tatsachen oder Erfahrungssätze vorträgt, die darzutun geeignet sind, daß ein anderer als der von der Behörde festgestellte Wert der wahrscheinlichere ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.4.1983 - 2 S 2638/82 -).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 6.12.1983, BVerfGE 65, 325 = DVBl. 1984, 216) entschieden hat, ist die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 KAG (a.F.) grundsätzlich nicht zu beanstanden.In dem zur Gültigkeit der Überlinger Zweitwohnungssteuersatzung ergangenen Beschluß vom 6.12.1983 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß es auf die Dauer des Innehabens grundsätzlich nicht ankomme.
- BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
(vgl. dazu den Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 -).Von Bedeutung ist hier vor allem auch der Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (vgl. den Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 - m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.1986 - 2 S 1485/85
Unzulässigkeit einer Zweitwohnungssteuer für eine ausschließlich als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Der Satzungsgeber ist nicht gehalten, die Zweitwohnungssteuerpflicht durch eine in der Satzung festgelegte zeitliche Schranke zu begrenzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).Denn die Zweitwohnung der Klägerin unterfiele nur dann nicht der Zweitwohnungssteuer, wenn ausschließlich als Kapitalanlage diente, also ausgeschlossen wäre, daß sie die Klägerin nebenbei auch zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung, der Ausbildung oder des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs inne hätte (vgl. VGH Bad.- Württ., Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - Urteil vom 18.12.1986 - 2 S 2423/86 -).
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Eine Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 4.4.1967, BVerfGE 21, 245, 261; BVerwG, Urteil vom 26.7.1979, BVerwGE 58, 230, 244). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Eine Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 4.4.1967, BVerfGE 21, 245, 261; BVerwG, Urteil vom 26.7.1979, BVerwGE 58, 230, 244). - VGH Baden-Württemberg, 09.05.1985 - 2 S 472/85
Formelle Voraussetzungen für die Einlegung eines Widerspruchs
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Eine Zahlung unter "Vorbehalt" kann aber grundsätzlich nicht als Widerspruch gegen den zur Zahlung verpflichtenden Verwaltungsakt angesehen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1985 - 2 S 472/85 -). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 2423/86
Anforderungen an die Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Denn die Zweitwohnung der Klägerin unterfiele nur dann nicht der Zweitwohnungssteuer, wenn ausschließlich als Kapitalanlage diente, also ausgeschlossen wäre, daß sie die Klägerin nebenbei auch zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung, der Ausbildung oder des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs inne hätte (vgl. VGH Bad.- Württ., Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - Urteil vom 18.12.1986 - 2 S 2423/86 -).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der …
Wenn eine Gemeinde die Einheitswertfeststellung des Finanzamts, die auf der Jahresrohmiete des Jahres 1964 basiert, heranzieht und diese anhand der seither erfolgten Mietpreissteigerungen indexiert, um die Höhe der üblichen Miete für eine eigengenutzte Zweitwohnung zu schätzen, steht dies nicht in Einklang mit einer Satzungsbestimmung, die regelt, dass diese Schätzung in Anlehnung an die Jahresrohmiete vergleichbarer Räume zu erfolgen hat (anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.1987 - 2 S 543/85 -).Soweit der Senat diese Vorgehensweise in seiner früheren Rechtsprechung (vgl. insbes. Urteil vom 18.2.1987 - 2 S 543/85 -) gebilligt hatte, wird daran nicht mehr festgehalten, da sie mit dem Wortlaut der einschlägigen Satzungsbestimmung nicht in Einklang zu bringen ist.
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …
Rn. 19 b) Das Urteil ist auch nicht dadurch eine Überraschungsentscheidung, dass der Verwaltungsgerichtshof die Klägerin nicht darauf hingewiesen hat, dass er in Bezug auf die umstrittene Frage der Indexierung nunmehr - in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 18. Februar 1987 - 2 S 543/85) - der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen wolle, den Festsetzungsbescheid aber dennoch aus anderen Gründen für zulässig halte. - VG Freiburg, 05.12.2002 - 9 K 386/02
Keine Zweitwohnungssteuer bei Unbewohnbarkeit
Der Steuerpflichtige kann der Schätzung der Steuerbehörde nicht durch Bestreiten oder durch unsubstantiiertes Behaupten entgegentreten, denn verbleibende Unsicherheiten liegen im Wesen der Schätzung begründet und gehen daher nicht zu Lasten der Behörde; will der Steuerpflichtige eine solche Schätzung angreifen, muss er vielmehr substantiiert Tatsachen und / oder Erfahrungssätze vortragen, die es nahe legen, dass ein anderer Jahresrohmietwert als der von der Behörde angenommene richtig ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.2.1987 - 2 S 543/85 - Beschl. v. 19.4.1983 - 2 S 2638/82 - Driehaus, KAG, § 3 Rz. 223 f.; Seeger/Gössl, KAG, § 6 S. 48 f.;… Benne, aaO., S. 77). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2023 - 2 A 1642/21
Befreiung eines Inhabers einer Wohnung von der Rundfunkbeitragspflicht für seine …
Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1977 - VII B 76.77 -, juris Rn. 9; VGH Bad-Württ, Urteil vom 18. Februar 1987 - 2 S 543/85 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2013 - 15 A 621/13 -, juris Rn. 14; BFH, Beschlüsse vom 14. August 1987 - III B 4/87 -, juris Rn. 9, und vom 14. Mai 1986 - XII B 159/85 -, juris Rn. 7. - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1987 - 2 S 2425/86
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
Es ist Sache des Satzungsgebers, im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag sowie auf die Steuergerechtigkeit die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 6.12.1983, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - Urteil vom 18.2.1987 - 2 S 543/85 -).
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