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| LG Waldshut-Tiengen, 15.03.2007 - 2 S 58/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schopfheim, 19.07.2006 - 2 C 4/06
- LG Waldshut-Tiengen, 15.03.2007 - 2 S 58/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts …
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 15.03.2007 - 2 S 58/06
Dass solch ein einseitiger Kündigungsverzicht auch formularmäßig wirksam vereinbart werden kann, entspricht der im Berufungsverfahren auch von Beklagtenseite nicht mehr angezweifelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2006, 1056). - AG Schopfheim, 19.07.2006 - 2 C 4/06
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 15.03.2007 - 2 S 58/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Schopfheim vom 19.07.2006 - 2 C 4/06 - wird zurückgewiesen.
- AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07 Die Akte des Amtsgerichts Schopfheim 2 C 4/06 (Landgericht Waldshut-Tiengen 2 S 58/06) wurde beigezogen.
Eine gleichgelagerte vertragliche Regelung lag bereits dem Rechtsstreit 2 C 4/06 der zweiten Abteilung des Amtsgerichts Schopfheim zur Beurteilung vor und wurde sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz durch dasLandgericht Waldshut-Tiengen (2 S 58/06) für wirksam erachtet.
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