Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.06.1985 - 2 S 585/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.01.1985 - 8 K 21/81
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1985 - 2 S 585/85
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 1 S 2550/91
Zur Frage des Kostenersatzes für die von einem Beteiligten selbst bzw durch eine …
Die Beteiligten sind wegen des zwischen ihnen begründeten Prozeßrechtsverhältnisses verpflichtet, aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit die Kosten so gering wie möglich zu halten (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 24.6.1985 - 2 S 585/85 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90
Zur Prozeßgebühr bei nur fristwahrender Berufungseinlegung
Zwar gilt nach der Rechtsprechung auch für die Anwaltskosten der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.2.1989 -- 5 S 2167/88 --; Beschluß vom 24.6.1985 -- 2 S 585/85 -- mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.