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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 595/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15422
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 595/10 (https://dejure.org/2011,15422)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2011 - 2 S 595/10 (https://dejure.org/2011,15422)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 2 S 595/10 (https://dejure.org/2011,15422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    GOÄ 1982 Ziffer 2119 ist Bestandteil von GOÄ 1982 Ziffer 2144

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOÄ § 4 Abs. 2a; GOÄ § 30 Abs. 3 S. 3
    Kumulative Berechnung der in der Ziffern 2119 und 2144 Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) beschriebenen operativen Leistungen im Falle einer Operation am linken Bein der Ehefrau des Klägers zur Einsetzung eines künstlichen Kniegelenks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kumulative Berechnung der in der Ziffern 2119 und 2144 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschriebenen operativen Leistungen im Falle einer Operation am linken Bein der Ehefrau des Klägers zur Einsetzung eines künstlichen Kniegelenks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07

    "Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 595/10
    Daraus folgt zugleich, dass Leistungen, die nicht Bestandteil einer anderen abgerechneten Leistung sind, abrechenbar sind, soweit es sich um selbständige Leistungen handelt (BGH, Urt. v. 5.6.2008 - III ZR 239/07 - NJW-RR 2008, 1278).

    Das ergibt sich daraus, dass der Verordnungsgeber in Abs. 1 S. 1 der Allgemeinen Bestimmungen von "typischen" operativen Leistungen spricht und in S. 2 bezüglich der Einzelschritte die mangelnde Berechenbarkeit davon abhängig macht, dass sie "methodisch" notwendige Bestandteile der Zielleistung sind (BGH, Urt. v. 5.6.2008 aaO).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 595/10
    Die Entscheidung darüber unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - 2 C 19.06 - NVwZ-RR 2008, 713 zu der ähnlichen Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV).
  • VG Stuttgart, 22.07.2015 - 12 K 3992/13

    Zum Beihilfeanspruch für eine Schulteroperation mit verschiedenen Pathologien - …

    Dies ergibt sich daraus, dass der Verordnungsgeber in Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Bestimmungen von "typischen" operativen Leistungen spricht und in Satz 2 bezüglich der Einzelschritte die mangelnde Berechenbarkeit davon abhängig macht, dass sie "methodisch" notwendige Bestandteile der Zielleistung sind" (…vgl. auch BGH, Urt. v. 05.06.2008 - III ZR 239/07 - NJW-RR 2008, 1278; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.2011 - 2 S 595/10 - juris).
  • VG Stuttgart, 24.03.2025 - 10 K 2965/22

    Erstattung von COVID-Tests als Wahlleistungen neben allgemeinen …

    Der hinter dieser Regelung stehende Gedanke leuchtet unmittelbar ein: Der Arzt darf ein und dieselbe Leistung, die zugleich Bestandteil einer von ihm gleichfalls vorgenommenen umfassenderen Leistung ist, nicht zweimal abrechnen (BGH…, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43, juris Rn. 6; BVerwG…, Urteil vom 05.03.2021 - 5 C 8.19 - juris Rn. 16 zu der entsprechenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 GOZ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.02.2013 - 2 S 1903/12 - juris Rn. 17 und vom 17.2.2011 - 2 S 595/10 - juris Rn. 18).

    Hieraus sowie aus der sehr differenzierten punktmäßigen Bewertung wird deutlich, dass der Verordnungsgeber bei der Beschreibung der verschiedenen Leistungen ein typisches Bild vor Augen hatte, zu dem nach den Kenntnissen medizinischer Wissenschaft und Praxis ('Methode') ein bestimmter Umfang von Einzelverrichtungen gehört (zum Ganzen BGH…, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43, juris Rn. 9; BVerwG…, Urteil vom 05.03.2021 - 5 C 8.19 - juris Rn. 18 zu § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 GOZ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.02.2013 - 2 S 1903/12 - juris Rn. 18 und vom 17.2.2011 - 2 S 595/10 - juris Rn. 19).".

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 2 S 1903/12

    Angemessenheit des Arzthonorars bei Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks

    Daraus folgt zugleich, dass Leistungen, die nicht Bestandteil einer anderen abgerechneten Leistung sind, abrechenbar sind, soweit es sich um selbständige Leistungen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.2008 - III ZR 239/07 - NJW-RR 2008, 1278; Senatsurteil vom 17.2.2011 - 2 S 595/10 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2023 - 2 S 801/23

    Gewährung einer Beihilfe für eine im Rahmen eines stationären Aufenthalts …

    Der hinter dieser Regelung stehende Gedanke leuchtet unmittelbar ein: Der Arzt darf ein und dieselbe Leistung, die zugleich Bestandteil einer von ihm gleichfalls vorgenommenen umfassenderen Leistung ist, nicht zweimal abrechnen (BGH…, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43, juris Rn. 6; BVerwG…, Urteil vom 05.03.2021 - 5 C 8.19 - juris Rn. 16 zu der entsprechenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 GOZ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.02.2013 - 2 S 1903/12 - juris Rn. 17 und vom 17.2.2011 - 2 S 595/10 - juris Rn. 18).

    Hieraus sowie aus der sehr differenzierten punktmäßigen Bewertung wird deutlich, dass der Verordnungsgeber bei der Beschreibung der verschiedenen Leistungen ein typisches Bild vor Augen hatte, zu dem nach den Kenntnissen medizinischer Wissenschaft und Praxis ("Methode") ein bestimmter Umfang von Einzelverrichtungen gehört (zum Ganzen BGH…, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 239/07 - BGHZ 177, 43, juris Rn. 9; BVerwG…, Urteil vom 05.03.2021 - 5 C 8.19 - juris Rn. 18 zu § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 GOZ;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.02.2013 - 2 S 1903/12 - juris Rn. 18 und vom 17.2.2011 - 2 S 595/10 - juris Rn. 19).

  • VG Stuttgart, 14.08.2014 - 3 K 2644/14

    Zur besonderen Berechnung operativer Leistungen nach der GOÄ

    Das ergibt sich daraus, dass der Verordnungsgeber in Abs. 1 S. 1 der Allgemeinen Bestimmungen von "typischen" operativen Leistungen spricht und in S. 2 bezüglich der Einzelschritte die mangelnde Berechenbarkeit davon abhängig macht, dass sie "methodisch" notwendige Bestandteile der Zielleistung sind (vgl. VGH BW, Urteil vom 17.02.2011 - 2 S 595/10 -, juris; BGH, Urteil vom 05.06.2008 - III ZR 239/07 -, NJW-RR 2008, 1278).

    Sie müssen entfernt werden, um den Fortbestand des Infekts zu verhindern, und sind deshalb ebenfalls Bestandteil der Zielleistung Austausch einer infizierten Prothese (vgl. zum Zielleistungsprinzip bei der Entfernung geschädigter Gelenksanteile vor Einbau eines künstlichen Gelenks VGH BW, Urteil vom 17.02.2011 - 2 S 595/10 -, juris; Brück, GOÄ, 3. A., Erl. zu GOÄ-Nr. 2153).

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