Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 603/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9707
OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 603/92 (https://dejure.org/1993,9707)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.01.1993 - 2 S 603/92 (https://dejure.org/1993,9707)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 2 S 603/92 (https://dejure.org/1993,9707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestenauslese nach Art. 91 Abs. 2 SächsVerf korrespondiert das Recht der Dienststelle, die Beschäftigten zu beurteilen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 12. Januar 1993, 2 S 603/92, in: SächsVBl. 1993, S. 278 [279]) und das Recht der Beschäftigten, sachgerecht beurteilt zu werden (…vgl. Kunig in: v. Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, Band 2, 3. Auflage 1995, Art. 33 Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94

    Amtsträgerübernahme; DDR; Justizdienst; Richterwahlausschuss; Anfechtbarkeit; …

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, 2 S 603/92) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    Im Rahmen der auf die Anforderungen der Laufbahn bzw. des Amtes abstellenden Beurteilung der Eignung, die eine wertende Erkenntnis ist, steht dem Dienstherrn ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. dazu SächsOVG Beschl. v. 12.1.1993 - 2 S 603/92 SächsVB1 1993, S. 278, 279;… Säch.sOVG, U. v. 2.3.1994 2 S 337/93 - GKÖD, Bd. 1, Rdnr. 18 zu § 8 BBG).

    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl. 1993, S. 278, 279; SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 - BVerwG, U. v. 29.9.1960 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140;… BVerwG, B. v. 11.2.1981 6 P 44.79, DÖV 1981, S. 632, 633).

  • VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00

    Auswahl; Beamter; Bekenntnis; Bekenntnispflicht; Bekleidung; Eignung; …

    Kommt nach den einschlägigen Vorschriften nur ein Erfolg der Bewerbung in Betracht, so besteht ein grundrechtlicher Anspruch auf Amtsvergabe (OVG Bautzen, SächsVBl. 1993, 278/279; BAGE 53, 137/152).
  • OVG Sachsen, 11.05.1994 - 2 S 37/94
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, B. v. 12.01.1993, 2 S 603/92; SächsOVG, U. v. 13.04.1994 - 2 S 13/94 - ) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.04.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    Im Rahmen der auf die Anforderungen der Laufbahn bzw. des Amtes abstellenden Beurteilung der Eignung die eine wertende Erkenntnis ist, steht dem Dienstherrn ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. dazu SächsOVG B. v. 12.01.1993 -2 S 603/92 SächsVBl 1993, S. 278, 279;… SächsOVG, U. v. 2.03.1994 337/93 GKöD, Bd. 1, Rn. 18 zu § 8 BBC).

  • OVG Sachsen, 02.03.1994 - 2 S 337/93

    Staatsanwälte der früheren DDR, Militärstaatsanwälte der früheren DDR; …

    Der angefochtene Bescheid und der Widerspruchsbescheid sind auch zu Recht davon ausgegangen, daß hier im Rahmen der auf die Anforderungen der Laufbahn bzw. des Amtes abstellenden Beurteilung der Eignung, die eine wertende Erkenntnis ist, dem Dienstherrn ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. dazu SächsOVG, Beschluß vom 12.01.1993 - 2 S 603/92 -, SächsVBl 1993, Seite 278, 279;… GKÖD, Bd. 1, Rdnr. 18 zu § 8 BBG).

    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl 1993, Seite 278, 279; BVerwG, Urteil vom 29.09.1960, 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140; BVerwG, Beschluß vom 11.02.1981, 6 P 44.79, DÖV 1981, 632, 633).

  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00

    Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das …

    Das folgt schon daraus, dass der Zweck der Berufung in das Beamtenverhältnis nicht die Beschäftigung von Bewerbern im öffentlichen Dienst in einem bestimmten Dienstverhältnis ist, sondern mit der Einstellung von Beamten der öffentlich-rechtliche Dienstherr lediglich die personellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden hoheitlichen und Sicherungsaufgaben schaffen soll (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 [279], Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD - K § 5 Rn. 19 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).

    Wie bereits ausgeführt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des einzelnen Bewerbers auf Berufung in das Beamtenverhältnis und zwar auch dann nicht, wenn der Bewerber alle persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 ff., BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 ff., a.A. für die Anwendung einer Folgenbeseitigungslast im Beamtenrecht VG Gera, Urt. v. 20.1.1999, ThürVBl. 1999, 237 [239]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.1994 - 2 S 337/93
    Der angefochtene Bescheid und der Widerspruchsbescheid sind auch zu Recht davon ausgegangen, daß hier im Rahmen der auf die Anforderungen der Laufbahn bzw. des Amtes abstellenden Beurteilung der Eignung, die eine wertende Erkenntnis ist, dem Dienstherrn ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. dazu SächsOVG, Beschluß vom 12.1.1993 - 2 S 603/92 -, SächsVBl 1993, Seite 278, 279;… GKÖD, Bd. 1, Rdnr. 18 zu § 8 BBG ).

    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl 1993, Seite 278, 279; BVerwG, Urteil vom 29.9.1960, 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140; BVerwG, Beschluß vom 11.2.1981, 6 P 44.79, DÖV 1981, 632, 633).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.1993 - 2 S 1/93
    Dem ist auch der erkennende Senat gefolgt (vgl. Beschluß vom 12.01.1993, 2 S 603/92).

    Vielmehr schließt sich an diese Entscheidung das Berufungsverfahren der Einstellungsbehörde an, in dessen Rahmen die Stellungnahme des Ausschusses lediglich als abwägungserheblicher Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist (zur Zweispurigkeit des Berufungsverfahrens vgl. im einzelnen den Beschluß des Senats vom 12.01.1993 - 2 S 603/92).

  • OVG Sachsen, 16.01.2001 - 2 Bs 301/00
    Seine Beurteilung ist jedoch verwaltungsgerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Begriffe der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung oder die rechtlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1960, BVerwGE 11, 139 f.; SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 [279]; Beschl. v. 25.7.2000, SächsVBl. 2000, 268 [269]).a) Die individuelle Leistungsbewertung des Antragstellers im Rahmen des Auswahlverfahrens leidet an einem solchen Fehler, weil sie die rechtlichen Grenzen der dem Antragsgegner zustehenden Beurteilungsermächtigung überschreitet.
  • VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97

    Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das …

    Kommt nach den einschlägigen Vorschriften nur ein Erfolg der Bewerbung in Betracht, so besteht ein grundrechtlicher Anspruch auf Amtsvergabe (OVG Bautzen, SächsVBl. 1993, 278/279); BAGE 53, 137/152).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht