Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.11.1999 - 2 S 701/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 42 Abs. 2; SächsFFG § 19 Abs. 1 S. 1, § 18 Abs. 1, § 21, § 22
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.10.1999 - 3 K 1939/99
- OVG Sachsen, 03.11.1999 - 2 S 701/99
- VG Leipzig, 02.01.2001 - 3 K 1939/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 728
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2019 - 2 LB 98/18
Keine Klagebefugnis für Gleichstellungsbeauftragte
Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. März 2004, a.a.O., Rn. 19; OVG Sachsen, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ 1999, S. 728 zitiert nach beck-online; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 150/16 -, juris Rn. 8; OVG Saarland…, Urteil vom 19. September 2003 - 1 R 21/02 -, juris Rn. 20ff.; VGH Hessen…, Beschluss vom 30. August 1996 - 1 TG 3381/96 -, juris Rn. 3ff. mit Hinweis auf die jeweilige unmittelbare Unterstellung der Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten unter die Dienststellenleitung nach dem jeweiligen Landesrecht).Daraus folgt aber nicht, dass sie die von ihr zu vertretenden Belange als eigene Rechte ausübt (vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ 1999, S. 728 zitiert nach beck-online, zur gleichlautenden Vorschrift im sächsischen Frauenförderungsgesetz).
- VG Sigmaringen, 20.11.2001 - 9 K 1711/00
Frauenvertreterin; Klagebefugnis; Verwaltungsrechtsweg
Für eine solche Auslegung spricht auch ein Vergleich mit dem Sächsischen Gleichberechtigungsgesetz, das in § 19 Abs. 1 ebenfalls die Zuordnung der Frauenvertreterin zur Dienstleitung statuiert, in derselben Vorschrift aber auch ausdrücklich bestimmt, dass die Frauenbeauftragte der Verwaltung angehört (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, 728 ff.).Außerdem relativiert das Bundesverwaltungsgericht die Allgemeingültigkeit der Aussage durch den Passus "gegebenenfalls" was letztlich auf den durch das Landesrecht beschränkten Streitgegenstand zurückzuführen ist (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 03.11.1999, a.a.O.).
Rn. 31 Sogenannte In-sich-Prozesse, in denen Identität des Rechtsträgers zweier sich einander gegenüber stehender Behörden oder Organe gegeben ist, sind zwar nicht ohne Ausnahme stets unzulässig, ihre Zulässigkeit setzt jedoch voraus, dass entweder der Gesetzgeber selbst für bestimmte Konstellationen den In-sich-Prozess zugelassen hat, oder jedenfalls festgestellt werden kann, dass eine Rechtsverletzung eines Organs oder der Behörde selbst durch die angegriffene Entscheidung möglich erscheint (OVG Bautzen, Beschluss vom 03.11.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02
Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter
Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Frauenvertreterin gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003, NVwZ 2004, 247 f., VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996, PersR 1997, 411 ff., sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).Daraus folgt aber nicht, dass sie die von ihr zu vertretenden Belange als eigene Rechte ausübt (vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728 f., zur gleichlautenden Vorschrift im sächsischen Frauenförderungsgesetz).
- OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
Frauenbeauftragte, Klagebefugnis
Sowohl der VGH Kassel als auch das OVG Bautzen vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 30.8.1996, NVwZ-RR 1998, 186 = IÖD 1997, 26 = PersR 1997, 411, und OVG Bautzen, Beschluss vom 3.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728, haben auf der Grundlage der jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze angesichts eines nicht ausdrücklich normierten Klagerechts der Frauenbeauftragten entscheidungstragend insbesondere darauf abgestellt, dass diese dort jeweils dienstliche Aufgaben wahrnimmt und Teil der Dienststelle ist (so § 20 Abs. 1 HGlG) bzw. der Verwaltung angehört und grundsätzlich unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet ist (so § 19 Abs. 1 SächsFFG) die angeführten einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften sind in den zitierten Entscheidungen erwähnt. - OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 1 L 150/16
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
Aus dieser partiellen sachlichen Unabhängigkeit folgt nicht, dass die Gleichstellungsbeauftragten die von ihnen zu vertretenden Belange zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ( § 1 Satz 1 FrFG ) als eigene Rechte ausüben und in einer vom Gesetzgeber angelegten Kontraststellung zur Dienststellenleitung stehen (zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften s. VGH BW…, Urteil vom 9. März 2004 - 4 S 675/02 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, 728, 729). - VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber dem Dienststellenleiter
Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen). - VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06
Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten
Die auf der Ebene der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe vorliegende Rechtsprechung, die durchweg ein Klagerecht der Frauenbeauftragten verneint (…Hess.VGH, Beschl. v. 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 -, Der Personalrat 1997, S. 411; OVG Münster, Beschl. v. 24.03.1999 - 12 B 280/99 -, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 03.11.1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 728;… OVG Saarland, Urt. v. 19.09.2003 - 1 R 21/02 -, juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, a. a. O., sowie das schon erwähnte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg v. 25.11.2005 - OVG 4 B 36.02 -), vermag die Kammer nicht zu binden, weil sich die Entscheidungen auf das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz beziehen, von dem das bremische abweichen kann.
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