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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.09.2025 - 2 S 824/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,28697
VGH Baden-Württemberg, 16.09.2025 - 2 S 824/25 (https://dejure.org/2025,28697)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2025 - 2 S 824/25 (https://dejure.org/2025,28697)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2025 - 2 S 824/25 (https://dejure.org/2025,28697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 2 Abs 1 RVG, § 23 Abs 1 S 2 RVG, § 33 Abs 1 RVG, § 13 Abs 1 Nr 2 BAföG
    Gegenstandswert einer Klage auf Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Gegenstandswert; Klage auf Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe; gesetzlicher Bedarfssatz; Gegenstandswert einer Klage auf Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe

  • rechtsportal.de

    Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Gegenstandswert; Klage auf Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe; gesetzlicher Bedarfssatz; Gegenstandswert einer Klage auf Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2021 - 4 LB 408/17

    Gegenstandswert bei Klagen auf Verpflichtung zur Leistung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2025 - 2 S 824/25
    Rn. 9 Die Empfehlung in Nr. 7.3 des Streitwertkatalogs, die auf den "gesetzlichen Bedarfssatz" abstellt, zielt ihrem Sinn und Zweck nach darauf ab, die Festsetzung des Gegenstandwerts durch eine Pauschalierung zu erleichtern, indem allein der gesetzlich geregelte Bedarf(ssatz) in den Blick genommen wird, so dass für die Festsetzung des Gegenstandswerts eine genaue Berechnung des Förderungsbetrags unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unterbleibt, für die insbesondere auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Klägers zu ermitteln wären (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.11.2021 - 4 LB 408/17 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 08.01.2020 - AN 2 K 19.01053
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2025 - 2 S 824/25
    Nicht sachgerecht erscheint es allerdings - wie das Verwaltungsgericht meint -, bei der Ermittlung des gesetzlichen Bedarfssatzes allein auf den gesetzlich geregelten Grundbedarf und den Unterkunftsbedarf abzustellen und die auf der Grundlage des BAföG-Antrags in der Regel leicht zu ermittelnden, gesetzlich bestimmten Pauschalbeträge unberücksichtigt zu lassen, die diesen jeweils erhöhen (so im Ergebnis ohne nähere Begründung auch VG Ansbach, Beschluss vom 08.01.2020 - AN 2 K 19.01053 - juris Rn. 1; VG Würzburg…, Urteil vom 03.05.2011 - W 1 K 10.257 - juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 03.05.2011 - W 1 K 10.257
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2025 - 2 S 824/25
    Nicht sachgerecht erscheint es allerdings - wie das Verwaltungsgericht meint -, bei der Ermittlung des gesetzlichen Bedarfssatzes allein auf den gesetzlich geregelten Grundbedarf und den Unterkunftsbedarf abzustellen und die auf der Grundlage des BAföG-Antrags in der Regel leicht zu ermittelnden, gesetzlich bestimmten Pauschalbeträge unberücksichtigt zu lassen, die diesen jeweils erhöhen (so im Ergebnis ohne nähere Begründung auch VG Ansbach…, Beschluss vom 08.01.2020 - AN 2 K 19.01053 - juris Rn. 1; VG Würzburg, Urteil vom 03.05.2011 - W 1 K 10.257 - juris Rn. 2).
  • VG Gera, 08.06.2026 - 6 K 2298/25
    Der Streitwertkatalog sieht damit für Verfahren der Ausbildungsförderung eine pauschalierte Bestimmung des Streit- beziehungsweise Gegenstandswerts vor, die sich nicht an der Höhe des bei Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse tatsächlich zu bewilligenden Förderungsbetrages orientiert, sondern bei nicht bezifferten Klagen stets von dem gesetzlichen Bedarfssatz ausgeht (siehe schon VG Gera…, Beschluss vom 16.1.2025 - 6 K 1207/24 Ge = BeckRS 2025, 2982 Rn. 14; ferner OVG Hamburg…, Beschluss vom 22.9.2022 - 4 Bf 106/22 = BeckRS 2022, 32090 Rn. 29; OVG NRW…, Beschluss vom 1.12.2022 - 12 E 804/22 = BeckRS 2022, 55410 Rn. 2 ff. …und Beschluss vom 23.7.2025 - 12 E 373/25 = BeckRS 2025, 35233 Rn. 3 f.; VGH BW Beschluss vom 16.9.2025 - 2 S 824/25 = BeckRS 2025, 25273 Rn. 5 f.; ThürOVG, Beschluss vom 20.11.2024 - 4 VO 396/24 und Beschluss vom 30.10.2025 - 4 VO 406/25 - n.v.; a. A. wohl OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 11.7.2025 - 6 L 26/25 - n.v.).
  • OVG Sachsen, 22.07.2026 - 5 E 36/26

    Untätigkeitsklage; Klageantrag; Auslegung des Klagebegehrens; Gegenstandswert

    Das Verwaltungsgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluss an Ziffer 7.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (Streitwertkatalog) orientiert, wonach im Recht der Ausbildungsförderung bei Klagen, die auf Verpflichtung zur Leistung in gesetzlicher Höhe gerichtet sind, der gesetzliche Bedarfssatz für den streitigen Bewilligungszeitraum als Streitwert festzusetzen ist (so auch VGH BW, Beschl. v. 16. September 2025 - 2 S 824/25 -, juris Rn. 6;… OVG NRW, Beschl. v. 23. Juli 2025 - 12 E 373/25 -, juris Rn. 5;… OVG Hamburg, Beschl. v. 22. September 2022 - 4 Bf 106/22 -, juris Rn. 30).
  • VG Gera, 21.01.2026 - 6 K 1798/25

    Gegenstandswertfestsetzung bei einer Klage auf Verpflichtung zur Leistung von …

    Der Streitwertkatalog sieht damit für Verfahren der Ausbildungsförderung eine pauschalierte Bestimmung des Streit- beziehungsweise Gegenstandswerts vor, die sich nicht an der Höhe des bei Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse tatsächlich zu bewilligenden Förderungsbetrages orientiert, sondern bei nicht bezifferten Klagen stets von dem gesetzlichen Bedarfssatz ausgeht (…siehe schon VG Gera, Beschl. v. 16.1.2025 - 6 K 1207/24 Ge = BeckRS 2025, 2982 Rn. 14; ferner BayVGH, Beschl. v. 10.10.1996 - 12 C 96.3186 = BeckRS 1996, 16740;… OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2022 - 4 Bf 106/22 = BeckRS 2022, 32090 Rn. 29;… OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2022 - 12 E 804/22 = BeckRS 2022, 55410 Rn. 2 ff. …und Beschl. v. 23.7.2025 - 12 E 373/25 = BeckRS 2025, 35233 Rn. 4; VGH BW Beschl. v. 16.9.2025 - 2 S 824/25 = BeckRS 2025, 25273 Rn. 5 f.; ThürOVG, Beschl. v. 20.11.2024 - 4 VO 396/24 und Beschl. v. 30.10.2025 - 4 VO 406/25 - n.v.; a. A. offenbar OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 11.7.2025 - 6 L 26/25 - n.v.).
  • VG Gera, 06.11.2025 - 6 K 943/25

    Verfahren auf Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG; …

    Rn. 19 Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 16.9.2025 - 2 S 824/25 = BeckRS 2025, 25273 Rn. 7) jüngst die Auffassung vertreten hat, unter dem gesetzlichen Bedarfssatz im Sinne der Empfehlung des Streitwertkatalogs sei "der Gesamtbetrag zu verstehen, der sich unter Berücksichtigung der Angaben im BAföG-Antrag aus den in §§ 12 bis 14b BAföG geregelten gesetzlichen Pauschalsätzen ergibt", ergibt sich auch hieraus nichts für die Ansicht der Beschwerdeführer.
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