Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 2 S 923/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 2 S 923/01
- BVerwG, 31.07.2002 - 9 BN 15.02
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
Auswirkungen eines Wesenstests für die steuerliche Behandlung eines …
Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.1.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) entschieden, dass der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin die Befugnis umfasst, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14.7.2003 - 2 S 2195/02 - und vom 4.6.2003 - 2 S 949/03 - sowie NK-Beschlüsse vom 6.5.2002 - 2 S 923/01 - und vom 23.1.2002 - 2 S 926/01 - ebenso zum Hundesteuerrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 19.9.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228; VGH Kassel, Beschluss vom 29.5.2001 - 5 N 92/00 -). . - VG Karlsruhe, 17.06.2004 - 9 K 533/02 Kraft der ihr aus Artikel 105 Abs. 2 a, 23 Abs. 2 GG, 88 2 Abs. 1, 6 Abs. 3 KAG zustehenden Satzungskompetenz war die Beklagte berechtigt, das Halten von Hunden mit einer örtlichen Aufwandssteuer zu belegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, NVwZ 2000, 929; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002, VBlBW 2000, 210, u. v. 06.05.2002 - 2 S 923/01 -).
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