Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen
- Judicialis
RGebStV § 5 Abs. 4 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RGebStV § 5 Abs. 4 Satz 1
Sonstige Abgabe: Autohandel; Vorführwagen; rotes Kennzeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rundfunkteilnahmegebühr eines Betreibers eines Autohauses mit mehreren mit Radios ausgestatteten Fahrzeugen; Vergleich mehrerer Geräte als Voraussetzung für den Begriff des Vorführens i.S.d. § 5 Abs. 4 S. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); Möglichkeit der ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 536
- DÖV 2009, 375 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 2 S 261/82
Gebührenpflicht für in Vorführwagen eingebaute Autoradios
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Es reicht vielmehr aus, wenn sich die Vorführung auf ein Gerät beschränkt, um damit dessen Eigenschaften und besondere Vorzüge zu demonstrieren (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 16.12.1982 - 2 S 262/82 - ESVGH 33, 17).Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne des § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV verkauft, wenn der eigentliche Kaufgegenstand ein Auto ist und das Rundfunkempfangsgerät nur zusammen mit dem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehör verkauft wird (Urt. des Senats v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004 - 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379;… Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 5 RGebStV, Rn. 56; Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200).
Im Hinblick auf diese Einschränkung sollen zwar nach dem Urteil des Senats vom 16.12.1982 (aaO) in Vorführwagen eingebaute Autoradios nur dann unter diese Vorschrift fallen, wenn sie typischerweise und ausschließlich für Vorführzwecke in objektiv erkennbarer Weise zum Empfang bereitgehalten werden.
- OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Vorführwagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne des § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV verkauft, wenn der eigentliche Kaufgegenstand ein Auto ist und das Rundfunkempfangsgerät nur zusammen mit dem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehör verkauft wird (Urt. des Senats v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004 - 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379;… Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 5 RGebStV, Rn. 56; Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200).Entgegen einer verschiedentlich vertretenen Auffassung lässt sich § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV auch nicht einschränkend in der Weise auslegen, dass er nur auf solche Unternehmen Anwendung findet, die sich typischerweise mit dem Verkauf von Rundfunkgeräten befassen (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.5.2004 - 12 B 10630/04 - NVwZ-RR 2005, 42; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO).
Auf Autoradios in Vorführwagen von Kraftfahrzeughändlern treffe dies nicht oder jedenfalls nicht im vergleichbaren Maße zu (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO).
- VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06
Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2008 - 3 K 4218/06 - wird zurück gewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2008 - 3 K 4218/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05
Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Anders könne es sich nur dann verhalten, wenn in einen Vorführwagen eine Schnellwechselvorrichtung zum raschen Austausch verschiedener Radiomodelle eingebaut sei (ähnlich OVG Niedersachsen, Urt. v. 19.12.2006 - 10 LC 73/05 - Juris). - BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99) ist ein Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, aufgrund des Gebots eines fairen Verfahrens verpflichtet, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. - BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Die Fristversäumnis ist auch in einem solchen Fall als unverschuldet anzusehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2007 - WDB 1, 07 - NJW 2007, 3797; BGH, Urt. v. 13.5.2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217). - BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (BVerwG, Beschl. v. 5.4.2007 - 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42). - BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07
Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Die Fristversäumnis ist auch in einem solchen Fall als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2007 - WDB 1, 07 - NJW 2007, 3797;… BGH, Urt. v. 13.5.2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 12 B 10630/04
Autohändler müssen für Autoradios in Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Entgegen einer verschiedentlich vertretenen Auffassung lässt sich § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV auch nicht einschränkend in der Weise auslegen, dass er nur auf solche Unternehmen Anwendung findet, die sich typischerweise mit dem Verkauf von Rundfunkgeräten befassen (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.5.2004 - 12 B 10630/04 - NVwZ-RR 2005, 42;… OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO). - VGH Bayern, 28.07.2006 - 9 BV 05.1863
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Einlegung der Berufung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Nach der Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 28.7.2006 - 9 BV 05.1863 - Juris) besteht gleichwohl auch im Verwaltungsprozess für das Berufungsgericht eine aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Pflicht des Inhalts, dass eine unter Verstoß gegen § 124 a Abs. 2 S. 1 VwGO beim Berufungsgericht eingereichte Berufungsschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Verwaltungsgericht weiterzuleiten ist, da die in dieser Vorschrift getroffene Regelung über den Einlegungsort der Berufung von allgemeinen Prinzipien des Prozessrechts abweiche, ohne dass für diese Abweichung ein sachlicher Grund zu erkennen sei, und die Regelung deshalb selbst für prozesserfahrene Rechtsanwälte "überraschend" wirke.
- OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12
Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines …
Insoweit kann sie sich auf das Händlerprivileg des § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV berufen (so auch VGH BW, U. v. 30.10.2008, 2 S 984/08, juris Rn. 26 ff.;… aA: Nds. OVG, U. v. 19.12.2006, 10 LC 73/05, juris Rn. 23 ff.;… OVG Rh-Pf, B. v. 14.05.2004, 12 B 10630/04, juris Rn. 2-3;… OVG Hamburg, B. v. 14.04.2004, 4 Bf 286/99, juris Rn. 29 ff.; VGH BW, U. v. 16.12.1982, 2 S 262/82; ohne inhaltliche Äußerung mangels Revisibilität des damaligen Landesrechtes: BVerwG, B. v. 05.04.2007, 6 B 15/07, juris; BVerwG, B. v. 09.03.1984, 7 B 23/83, juris).Zum anderen handelt es sich dabei um eine "pauschalierte" Veranlagungsweise (vgl. VGH BW, U. v. 30.10.2008, 2 S 984/08, juris Rn. 29), die im Falle "roter Kennzeichen" sogar dazu führt, dass nicht einmal der § 2 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 1 und 2 RGebStV zu entnehmende Grundsatz, dass Rundfunkgebühren für konkrete Rundfunkgeräte zu erheben sind, beachtet wird.
Rn. 23 Im Übrigen sprechen auch der Charakter dieser Vorschrift als Ausnahmevorschrift, ihr Sinn und Zweck und die Gesetzesmaterialien dagegen, das Händlerprivileg des § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV auch auf Autohändler auszudehnen, die Rundfunkempfangsgeräte in Vorführwagen zum Empfang bereithalten (a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2008 - 2 S 984/08 -).
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2018 - 2 S 813/17 Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass während einer Probefahrt typischerweise auch die in einem Vorführfahrzeug befindlichen Rundfunkempfangsgeräte von dem Kaufinteressenten getestet werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.10.2008 - 2 S 984/08 -, juris Rn. 31).
d) Das von der Klägerin zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtsho fs BadenWürttemberg vom 30.10.2008 (a.a.O. Rn. 30 ff.) vermag ihre Rechtsauffassung bereits deshalb nicht zu stützen, weil dieses zur alten Rechtslage in Bezug auf das sogenannte Händlerprivileg nach § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV ergangen ist und die Klägerin nicht in einer den Darlegungsanforderungen genügenden Weise dargetan hat, inwiefern hieraus Schlüsse für die neue Rechtslage nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gezogen werden kön nten.
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - 2 S 3218/08
Rundfunkgebührenpflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Nach der Rechtsprechung des Senats findet das Händlerprivileg auch auf Rundfunkempfangsgeräte Anwendung, die in Vorführwagen gewerbsmäßiger Autohändler eingebaut sind (Urteil vom 30.10.2008 - 2 S 984/08 - Juris).
- OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07
Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte
Offen lassen kann der Senat in diesem Zusammenhang die in der Rechtsprechung des VGH Mannheim VGH Mannheim, Urteile vom 30.10.2008 - 2 S 984/08 -, NVwZ 2009, 536 f = DÖV 2009, 375 für in Vorführwagen eingebaute Geräte und vom 3.3.2009 - 2 S 3218/08 -, a. A. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 14.5.2004 - 4 Bf 286/99 - jeweils zitiert nach juris. - VG Sigmaringen, 01.02.2017 - 5 K 2704/15
Rundfunkbeitrag für Vorführfahrzeuge eines Autohauses
Der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg zufolge (Urteil vom 30.10.2008 - 2 S 984/08 -, NVwZ 2009, 536, unter Aufgabe der zuvor vertretenen gegenteiligen Ansicht) war zwar auch ein Autohaus unter Umständen ein Unternehmen i.S.d. § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV , das "sich gewerbsmäßig mit dem Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten befass[te]" und deshalb "berechtigt [war], bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkempfangsgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten"; in anderen Bundesländern wurden Autohäuser für die in Vorführwagen eingebauten Geräte jedoch - schon immer - zu Gebühren herangezogen (vgl. dazu die revisionsrechtlich nicht beanstandete Sichtweise des OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.09.2014 - 4 LC 277/12 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2007 - 6 B 15.07 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42). - VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 2661/10
Rundfunkgebühren; Händlerprivileg
Allerdings ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit gewerblichen Autohändlern, in deren Vorführfahrzeugen Radios eingebaut sind, umstritten, ob § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV so auszulegen ist, dass dieser lediglich auf typische Rundfunkhändler Anwendung findet (für eine restriktive Auslegung: OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.4.2004, 4 Bf 286/99, Rn. 31 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.5.2004, 12 B 10630/04, juris; gegen eine restriktive Auslegung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2008, 2 S 984/08, Rn. 29, juris). - VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 1692/10
Rundfunkgebühren und Händlerprivileg
Allerdings ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit gewerblichen Autohändlern, in deren Vorführfahrzeugen Radios eingebaut sind, umstritten, ob § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV so auszulegen ist, dass dieser lediglich auf typische Rundfunkhändler Anwendung findet (für eine restriktive Auslegung: OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.4.2004, 4 Bf 286/99, Rn. 31 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.5.2004, 12 B 10630/04, juris; gegen eine restriktive Auslegung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2008, 2 S 984/08, Rn. 29, juris). - VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 3220/10
Rundfunkgebühren; Händlerprivileg
Allerdings ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit gewerblichen Autohändlern, in deren Vorführfahrzeugen Radios eingebaut sind, umstritten, ob § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV so auszulegen ist, dass dieser lediglich auf typische Rundfunkhändler Anwendung findet (für eine restriktive Auslegung: OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.4.2004, 4 Bf 286/99, Rn. 31 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.5.2004, 12 B 10630/04, juris; gegen eine restriktive Auslegung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2008, 2 S 984/08, Rn. 29, juris).
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