Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Beihilfefähigkeit des Galileo S 25 Trainingsgeräts; Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen eines Methodenbewertungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe; Hilfsmittel; Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung; Galileo-Trainingsgerät; neuartige Behandlungsmethode; Vibrationsplatte; therapeutisches Bewegungsgerät; Fitnessgerät; Vibrationstherapie; Gemeinsamer Bundesausschuss; Fürsorgepflicht
- rechtsportal.de
Beihilfe; Hilfsmittel; Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung; Galileo-Trainingsgerät; neuartige Behandlungsmethode; Vibrationsplatte; therapeutisches Bewegungsgerät; Fitnessgerät; Vibrationstherapie; Gemeinsamer Bundesausschuss; Fürsorgepflicht
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Notwendigkeit des Hilfsmittels zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung bei Einsatz im Rahmen einer neuen Behandlungsmethode
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 09.02.2023 - 9 K 3912/21
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (23)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2011 - 2 S 825/11
DAISY-Abspielgerät, Beihilfeanspruch
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Rn. 31 Vor dem Hintergrund der dargestellten Systematik in der Anlage zur Beihilfeverordnung ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, ob die Aufwendungen für den zu beurteilenden Gegenstand unter Berücksichtigung der genannten Beispielsfälle notwendig und angemessen sind oder ob sie im Hinblick auf die genannten Ausschlussgründe - insbesondere weil die Gegenstände bzw. Geräte zu den Gegenständen der allgemeinen Lebenshaltung zählen - von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.10.2011 - 2 S 1369/11 - juris Rn. 27; Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 18, jeweils zur vergleichbaren Systematik im Beihilferecht des Bundes).Maßstab des Vergleichs sind die Schwere der Erkrankung und der Einsatzzweck des Gegenstands (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 9.07 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 18).
Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang jedoch zutreffend angenommen, dass im Rahmen des Beihilferechts bei der Definition der aufgeführten Hilfsmittel und bei der Auslegung der Begrifflichkeiten auf die zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelten Grundsätze und in diesem Zusammenhang insbesondere auf die ausführliche Normierung im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zurückgegriffen werden kann (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 24;… Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, § 6 Abs. 1 Nr. 4, Rn. 3).
Gegenstände, die ohne Weiteres auch von Gesunden benutzt werden können und in nennenswertem Umfang auch von gesunden Menschen benutzt werden, sind auch bei hohen Kosten grundsätzlich nicht beihilfefähig (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 19).
Danach sind nur Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt sowie hergestellt worden sind und die ausschließlich oder doch ganz überwiegend von diesem Personenkreis benutzt werden, als beihilfefähiges Hilfsmittel anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 19).
Bei Geräten bzw. Gegenständen, die zwar nicht in der Positivliste aufgeführt sind, die jedoch im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den dort aufgeführten Gegenständen oder im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn als Hilfsmittel zu qualifizieren sind, setzt der Anspruch auf Gewährung von Beihilfe weiter voraus, dass die Geräte bzw. Gegenstände medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO sind (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 23 zum Beihilferecht des Bundes).
- BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12
Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Dementsprechend hat der Verordnungsgeber mit den genannten Regelungen in der Beihilfeverordnung entschieden, dass die Kosten für die Anschaffung von Fitnessgeräten generell nicht beihilfefähig sind, da diese als Aufwendungen für das allgemeine Wohlbefinden bzw. Aufwendungen, die sich als mittelbare Folgekosten einer Krankheit darstellen (vgl. BVerwG, Urteil 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rn. 21), anzusehen sind.Im Hinblick auf den nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern der Fürsorgepflicht sind nach diesem System Aufwendungen nur dann nicht ausschließbar, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existentieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rn. 20 und 21).
Nach dem gegenwärtigen System sind lediglich Aufwendungen nicht ausschließbar, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existentieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rn. 20 mwN).
Anders liegt es aber unter anderem bei Aufwendungen, die ihrer Art nach bei typisierender Betrachtung dem Bereich der allgemeinen Lebensführung bzw. des allgemeinen Wohlbefindens zuzuordnen sind, und bei Aufwendungen, die sich als mittelbare Folgekosten einer Krankheit darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rn. 21 mwN).
- BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
In einem solchen Fall kann auch für das Beihilferecht in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R - sowie vom 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R - und B 3 KR 6/14 R - jeweils juris) die Beihilfefähigkeit des Hilfsmittels im Regelfall nur dann bejaht werden, wenn eine positive Bewertung der zugrundeliegenden (neuen) Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen eines Methodenbewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 SGB V vorliegt (2.).Nach dieser Rechtsprechung fällt ein Hilfsmittel, das als Bestandteil einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt wird, erst dann in die Leistungspflicht der Krankenkasse, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Methode und damit das Hilfsmittel positiv bewertet hat (…vgl. etwa Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R - juris Rn. 25; Urteile vom 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R - juris Rn. 17 und - B 3 KR 5/14 R - juris Rn. 28 bis 30).
Bei dem Einsatz eines neuen Hilfsmittels hat deshalb die Methodenanerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Vorrang für die Leistungsgewährung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R - juris Rn. 30).
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 2 S 347/16
Beihilfefähigkeit eines Tandems bei Schwerbehinderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Soweit das Gericht den Beihilfeausschluss des Geräts verneine und sich hierbei auf die Einbindung des Geräts in einen Therapieplan der Klägerin berufe, könne dem auf Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 06.10.2016 ( 2 S 347/16 - juris) nicht gefolgt werden.Rn. 47 Ohne Erfolg beruft sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 06.10.2016 (- 2 S 347/16 - juris) zur Frage der Beihilfefähigkeit eines Tandems bei Schwerbehinderung.
In dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof die Qualifizierung eines Tandems als beihilfefähiges Hilfsmittel mit der Begründung verneint, es fehle an der erforderlichen objektiven Eigenart und Beschaffenheit des Tandems, die es von einem Gegenstand, den jedermann im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung nutzen könnte, abhebe (Urteil vom 06.10.2016 - 2 S 347/16 - juris Rn. 24 ).
- BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R
Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
In einem solchen Fall kann auch für das Beihilferecht in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R - sowie vom 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R - und B 3 KR 6/14 R - jeweils juris) die Beihilfefähigkeit des Hilfsmittels im Regelfall nur dann bejaht werden, wenn eine positive Bewertung der zugrundeliegenden (neuen) Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen eines Methodenbewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 SGB V vorliegt (2.).Nach dieser Rechtsprechung fällt ein Hilfsmittel, das als Bestandteil einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt wird, erst dann in die Leistungspflicht der Krankenkasse, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Methode und damit das Hilfsmittel positiv bewertet hat (…vgl. etwa Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R - juris Rn. 25; Urteile vom 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R - juris Rn. 17 und - B 3 KR 5/14 R - juris Rn. 28 bis 30).
- BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R
Krankenversicherung - Kopforthesenbehandlung - neue Behandlungsmethode bei bisher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
In einem solchen Fall kann auch für das Beihilferecht in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R - sowie vom 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R - und B 3 KR 6/14 R - jeweils juris) die Beihilfefähigkeit des Hilfsmittels im Regelfall nur dann bejaht werden, wenn eine positive Bewertung der zugrundeliegenden (neuen) Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen eines Methodenbewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 SGB V vorliegt (2.).Nach dieser Rechtsprechung fällt ein Hilfsmittel, das als Bestandteil einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt wird, erst dann in die Leistungspflicht der Krankenkasse, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Methode und damit das Hilfsmittel positiv bewertet hat (vgl. etwa Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R - juris Rn. 25;… Urteile vom 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R - juris Rn. 17 und - B 3 KR 5/14 R - juris Rn. 28 bis 30).
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 9 KR 114/19
Krankenversicherung - Ausschluss einer Leistungspflicht für das …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Rn. 57 3. Die Vibrationstherapie mit einem Galileo-Trainingsgerät stellt davon ausgehend eine neue Behandlungsmethode dar (…vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 26.06.2020 - L 9 KR 62/18 - juris Rn. 29, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 13.01.2021 - B 3 KR 42/20 B - juris, und vom 31.08.2020 - L 9 KR 114/19 - juris Rn. 24, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 23.03.2021 - B 3 KR 54/20 B - juris).In Ermangelung eines entsprechenden Antrags der antragsberechtigten Organisationen sei bislang auch keine Befassung im Sinne einer Beratung oder Klärung der Evidenzlage durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unternommen worden (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2020 - L 9 KR 114/19 - juris Rn. 26).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - L 9 KR 62/18
Ausschluss einer Versorgung des an einer Stoffwechselerkrankung leidenden …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Rn. 57 3. Die Vibrationstherapie mit einem Galileo-Trainingsgerät stellt davon ausgehend eine neue Behandlungsmethode dar (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 26.06.2020 - L 9 KR 62/18 - juris Rn. 29, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 13.01.2021 - B 3 KR 42/20 B - juris, …und vom 31.08.2020 - L 9 KR 114/19 - juris Rn. 24, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 23.03.2021 - B 3 KR 54/20 B - juris).Daher reicht es für das Erfordernis einer positiven Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses aus, wenn die Anwendung teilweise außerhalb der Physiotherapie und ohne Aufsicht durch einen Physiotherapeuten in der Häuslichkeit erfolgt (ebenso LSG Berlin-Bandenburg, Urteil vom 26.06.2020 - L 9 KR 62/18 - juris Rn. 30 zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung).
- BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89
Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Für die Einordnung als Hilfsmittel kommt es danach auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstands an, nicht dagegen darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung bzw. Behinderung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).Dem Beamten stehen zur Bestreitung der Kosten der allgemeinen Lebenshaltung bzw. der allgemeinen Lebensführung die amtsangemessene Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Leistungen der Beihilfe, zur Verfügung (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24;… Urteil vom 15.11.1990 - 2 C 13.88 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 9.07
Beihilfe; Hilfsmittel; Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Allein der Umstand, dass der zu beurteilende Gegenstand nicht ausdrücklich in der Positivliste der Anlage aufgeführt ist, schließt die Einordnung eines Gegenstands zu den Hilfsmitteln nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 9.07 - juris Rn. 16 zu Beihilfevorschriften des Bundes).Maßstab des Vergleichs sind die Schwere der Erkrankung und der Einsatzzweck des Gegenstands (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 9.07 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.09.2011 - 2 S 825/11 - juris Rn. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10
Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges
- BSG, 13.01.2021 - B 3 KR 42/20 B
Krankenversicherung - Einsatz von Hilfsmitteln zur Vorbeugung einer drohenden …
- BVerwG, 15.11.1990 - 2 C 13.88
Beamtenrecht: Versagung von Beihilfe für ärzlich verordnete Sportstiefel
- BSG, 23.03.2021 - B 3 KR 54/20 B
Anspruch auf Kostenübernahme für ein Ganzkörpervibrationsgerät Grundsatzrüge im …
- BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R
Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel - …
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
- BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R
Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel - …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2011 - 2 S 1369/11
Beihilfefähigkeit eines Elektromobils
- BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67
Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden …
- LSG Sachsen, 14.12.2005 - L 1 KR 62/04
Erstattung von Kosten für einen durch den Arzt empfohlenen Heimtrainer durch die …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2007 - L 9 KR 35/04
Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Beihilfefähigkeit einer Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems
Rn. 43 Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Würdigung maßgeblich auf die Entscheidungen gestützt, die der Gemeinsame Bundesausschuss seit 2017 im Hinblick auf die Liposuktion als Behandlung eines Lipödems für die gesetzlichen Krankenkassen getroffen hat (…vgl. Urteil vom 02.11.2022, aaO juris Rn. 18 bis 20; vgl. zur Berücksichtigung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung des medizinischen Nutzens und der Wirtschaftlichkeit von neuen Behandlungsmethoden auch im Beihilferecht: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 55 f. …und vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 26 ).In derartigen Einzelfällen, in denen infolge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und deshalb einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 63 , vom 28.02.2011 - 2 S 2806/10 - juris Rn. 34 …und vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn. 27).
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1013/24
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Beschaffung eines humanen …
Rn. 42 Mit § 5 Abs. 6 BVO hat der baden-württembergische Verordnungsgeber eine Vorschrift geschaffen, um Ausnahmefällen gerecht werden zu können, in denen die durch die Beihilfeverordnung erfolgte typisierende, pauschalierende und abschließende Konkretisierung der gesetzlich und verfassungsrechtlich gebotenen Fürsorgepflicht ausnahmsweise nicht ausreichend ist, um den Wesenskern der Fürsorgepflicht gegenüber dem beihilfeberechtigten Beamten zu gewährleisten ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 47 , vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 62 ; jeweils mwN). - VGH Baden-Württemberg, 05.12.2025 - 2 S 1812/25
Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine …
Rn. 39 Mit § 5 Abs. 6 BVO hat der baden-württembergische Verordnungsgeber eine Vorschrift geschaffen, um Ausnahmefällen gerecht zu werden, in denen die durch die Beihilfeverordnung erfolgte typisierende, pauschalierende und abschließende Konkretisierung der gesetzlich und verfassungsrechtlich gebotenen Fürsorgepflicht ausnahmsweise nicht ausreichend ist, um den Wesenskern der Fürsorgepflicht gegenüber dem beihilfeberechtigten Beamten zu gewährleisten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 47 , vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 62 ; jeweils mwN).
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