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Weitere Entscheidungen unten: LAG Hamburg, 30.11.1993 | OLG Zweibrücken, 21.02.1994

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 35/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,24464
LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1994,24464)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23.02.1994 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1994,24464)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1994,24464)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; Teilzeitbeschäftigte; Lehrer; Diskriminierung; Zusatzversorgung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93

    Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; …

    Auszug aus LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 35/93
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter LAG Bremen - 23.02.1994 - AZ: 2 Sa 20/93.
  • LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93

    Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; …

    weitere Verbundverfahren: LAG Bremen - 23.02.1994 - AZ: 2 Sa 35/93.
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dejure.org Übersicht LAG Bremen

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12060
LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1993,12060)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.1993 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1993,12060)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 1993 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1993,12060)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Vergütungsanspruch; Feststellungsklage; Leistungsklage; Tarifvertrag; Gleichbehandlungsgrundsatz; Gehaltsgruppe; Übertarifliche Zulage

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 5 zu § 1 Betriebliches Altersversorgungsgesetz Hinterbliebenenversorgung; BAG DB 1992, 1432; BAG NZA 1993, 171).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG NZA 1993, 171).

    Wie das Bundesarbeitsgericht zutreffend ausführt, befinden sich, soweit es um die Vergütung geht, regelmäßig nur solche Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage, die von ihrer Tätigkeit vergleichbar sind (BAG AP Nr. 4 zu § 2 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985; BAG NZA 1993, 171).

    Geringere Unterschiede, die nicht zu einer anderen tariflichen Eingruppierung führen, bleiben in der Regel außer Betracht (BAG NZA 1993, 171).

    Das Urteil des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. August 1992 (Az.: 5 AZR 513/91 - NZA 1993, 171), dessen Grundsätze das Gericht im wesentlichen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, betraf letztlich einen anderen Fall.

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die …

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 5 zu § 1 Betriebliches Altersversorgungsgesetz Hinterbliebenenversorgung; BAG DB 1992, 1432; BAG NZA 1993, 171).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG NZA 1993, 171).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 5 zu § 1 Betriebliches Altersversorgungsgesetz Hinterbliebenenversorgung; BAG DB 1992, 1432; BAG NZA 1993, 171).
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83

    Seniorität von Flugzeugführer; Hauptintervention

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
    Das Interesse des Klägers an der Feststellung, entsprechend welcher Vergütungsgruppe eines Tarifvertrages er auch in der Zukunft zu vergüten ist, ist angesichts der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Parteien nicht von der Hand zu weisen (vergl. BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.02.1994 - 2 Sa 35/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9547
OLG Zweibrücken, 21.02.1994 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1994,9547)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.02.1994 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1994,9547)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 2 Sa 35/93 (https://dejure.org/1994,9547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 908
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die …

    Rn. 12 Erscheint die Rechtsanwendung des Richters jedoch als vertretbar, so scheidet die Ablehnung aus, falls nicht weitere Umstände auf parteiliche, unsachliche Einstellung schließen lassen (u.a. OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 908).
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