Rechtsprechung
| LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 35/93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; Teilzeitbeschäftigte; Lehrer; Diskriminierung; Zusatzversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 05.11.1992 - 1 Ca 1212/92
- ArbG Berlin, 21.01.1993 - 22 Ca 18958/91
- ArbG Bremen, 02.06.1993 - 7 Ca 7509/92
- LAG Bremen, 15.02.1994 - 4 Sa 289/93
- LAG Bremen, 18.02.1994 - 4 Sa 289/93
- ArbG Kiel, 21.02.1994 - 1d Ca 158/94
- ArbG Kiel, 21.02.1994 - Id Ca 158/94
- LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 35/93
- LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93
- LAG Berlin, 10.05.1994 - 12 Sa 53/93
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.1994 - 1 Sa 120/94
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
- BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
- LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98
- BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98
- BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93
Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
Auszug aus LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 35/93
Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter LAG Bremen - 23.02.1994 - AZ: 2 Sa 20/93.
- LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93
Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
weitere Verbundverfahren: LAG Bremen - 23.02.1994 - AZ: 2 Sa 35/93.
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Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Vergütungsanspruch; Feststellungsklage; Leistungsklage; Tarifvertrag; Gleichbehandlungsgrundsatz; Gehaltsgruppe; Übertarifliche Zulage
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.01.1993 - 24 Ca 383/92
- LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
- BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 5 zu § 1 Betriebliches Altersversorgungsgesetz Hinterbliebenenversorgung; BAG DB 1992, 1432; BAG NZA 1993, 171).Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG NZA 1993, 171).
Wie das Bundesarbeitsgericht zutreffend ausführt, befinden sich, soweit es um die Vergütung geht, regelmäßig nur solche Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage, die von ihrer Tätigkeit vergleichbar sind (BAG AP Nr. 4 zu § 2 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985; BAG NZA 1993, 171).
Geringere Unterschiede, die nicht zu einer anderen tariflichen Eingruppierung führen, bleiben in der Regel außer Betracht (BAG NZA 1993, 171).
Das Urteil des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. August 1992 (Az.: 5 AZR 513/91 - NZA 1993, 171), dessen Grundsätze das Gericht im wesentlichen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, betraf letztlich einen anderen Fall.
- BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87
Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 5 zu § 1 Betriebliches Altersversorgungsgesetz Hinterbliebenenversorgung; BAG DB 1992, 1432; BAG NZA 1993, 171).Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG NZA 1993, 171).
- BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 5 zu § 1 Betriebliches Altersversorgungsgesetz Hinterbliebenenversorgung; BAG DB 1992, 1432; BAG NZA 1993, 171). - BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83
Seniorität von Flugzeugführer; Hauptintervention
Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93
Das Interesse des Klägers an der Feststellung, entsprechend welcher Vergütungsgruppe eines Tarifvertrages er auch in der Zukunft zu vergüten ist, ist angesichts der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Parteien nicht von der Hand zu weisen (vergl. BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.02.1994 - 2 Sa 35/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 908
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17
Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die …
Rn. 12 Erscheint die Rechtsanwendung des Richters jedoch als vertretbar, so scheidet die Ablehnung aus, falls nicht weitere Umstände auf parteiliche, unsachliche Einstellung schließen lassen (u.a. OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 908).
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