Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2011 - 2 Sa 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eingruppierung nach BauRTV - Baufacharbeiter
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 Lohngr 4 BauRTV, § 611 Abs 1 BGB
Eingruppierung nach BauRTV - Baufacharbeiter - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; BRTV Bau § 5 Nr. 2.2
Eingruppierung eines Baufacharbeiters; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur selbstständigen Ausführung von Schalungs- und Betonbauarbeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kein Anspruch auf Eingruppierung in eine höhere tarifliche Lohngruppe bei unsubstantiierter Darlegung; Eingruppierung eines Baufacharbeiters; Unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur selbstständigen Ausführung von Schalungsarbeiten und ...
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 15.12.2010 - 2 Ca 973/09
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2011 - 2 Sa 15/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08
Eingruppierung eines Schleusenaufsehers
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2011 - 2 Sa 15/11
Rn. 52 Kennzeichnend hierfür ist ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses (vgl. BAG vom 22.04.2009 - 4 AZR 166/08).
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 15 Sa 86/18
Eingruppierung eines Baufachwerker / Beton- und Stahlbetonbauer- Lohngruppe 4 …
Auf die Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs "selbstständige Leistungen" im Sinne der öffentlichen Tarifverträge kommt es nicht an (…a.A LAG Schleswig-Holstein 30.11.2016 - 6 Sa 194/16 - juris Rn. 80; LAG Mecklenburg- Vorpommern 18.05.2011 - 2 Sa 15/11 - juris Rn. 51).Rn. 90 Auf die Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs "selbstständige Leistungen" im Sinne der öffentlichen Tarifverträge kommt es nicht an (…a.A LAG Schleswig-Holstein 30.11.2016 - 6 Sa 194/16 - juris Rn. 80; LAG Mecklenburg- Vorpommern 18.05.2011 - 2 Sa 15/11 - juris Rn. 51).
Soweit eine Abweichung zu den Entscheidungen LAG Schleswig-Holstein 30.11.2016 - 6 Sa 194/16 - juris Rn. 80 und LAG Mecklenburg-Vorpommern 18.05.2011 - 2 Sa 15/11 - juris Rn. 51 vorliegt, ist dies nicht relevant, weil dem die Entscheidung des BAG vom 22.04.2009 - 4 AZR 166/08 - juris Rn. 27 entgegensteht.
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