Rechtsprechung
| LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wartepflicht; Anhörung; Betriebsrat; Kündigung; Nachtbriefkasten
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 17.09.1991 - 2 Ca 362/91
- ArbG Gelsenkirchen, 17.09.1991 - 2 Sa 1615/91
- LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91
Papierfundstellen
- BB 1992, 2075
- DB 1992, 2640
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73
Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91
Eine danach ausgesprochene Kündigung wird von der Rechtsfolge des § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht erfaßt (BAG, Urteil vom 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 -, DB 1974, 1438).
- BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
Betriebsratsanhörung
Wenn vereinzelt vertreten worden ist, die Anhörungsfrist ende mit Dienstschluß der Personalabteilung des Arbeitgebers am letzten Tag der Anhörungsfrist (LAG Hamm 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 33), so fehlt es für diese Ansicht an der gesetzlichen Grundlage. - BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme …
Für die Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm, die Wartefrist ende am letzten Tag mit dem Dienstschluß der Personalabteilung des Arbeitgebers (LAG Hamm Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 33), fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (…vgl. KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 86). - LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02
Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates
Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 11.02.1992 2 Sa 1615/91, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 33) diese Auffassung vertreten hat, jedoch fehlt für diese Auffassung wie das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 12.12.1996 (2 AZR 803/95, RZK III 1 e Nr. 21) angemerkt hat eine gesetzliche Grundlage.
- BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 809/95
Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme …
Für die Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm, die Wartefrist ende am letzten Tag mit dem Dienstschluß der Personalabteilung des Arbeitgebers (LAG Hamm Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 33), fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (…vgl. KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 86). - ArbG Hamburg, 12.12.2008 - 27 Ca 344/08 Wenn vereinzelt vertreten wird, die Anhörungsfrist ende mit Dienstschluss der Personalabteilung des Arbeitgebers am letzten Tag der Anhörungsfrist ( LAG Hamm 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 33), so fehlt es für diese Ansicht an der gesetzlichen Grundlage.
- ArbG Essen, 12.05.2015 - 2 Ca 105/14
Ausspruch einer Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats bei Verwirklichung des …
Wenn demgegenüber vereinzelt vertreten worden ist, die Anhörungsfrist ende mit Dienstschluss der Personalabteilung des Arbeitsgebers am letzten Tag der Anhörungsfrist ( so: LAG Hamm vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 33 ), so fehlt es für diese Ansicht an einer gesetzlichen Grundlage ( vgl. BAG vom 08. April 2003 - 2 AZR 515/02 - NZA 2003, 961 = AP Nr. 133 zu § 102 BetrVG 1972 = DB 2003, 2342 [BAG 08.04.2003 - 2 AZR 515/02] = EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 3, zu II 1 b aa der Gründe [Rz 20] ). - MAVG der Evanglischen Kirche in Deutschland, 27.04.1995 - 124/5-95.127 Dies folgt daraus, daß eine Stellungnahme dem Dienstgeber im Normalfall nicht mehr nach Dienstschluß zugeht, auf den Zugang der Erklärung als rechtsgeschäftsähnlicher Handlung aber abgestellt werden muß (vgl. zu diesem für die Praxis sehr wichtigen Gesichtspunkt LAG Hamm, Urteil vom 11. Februar 1992- 2 Sa 1615/91 = DB 1992, 2640;… sowie vor allem die ausführliche Darstellung des Zugangsproblems von Düwell in: Praxishandbuch Arbeitsrecht, Teil 7, Kap. 5.1.6, S. 4ff.).
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 27.04.1995 - VerwG.EKD 124/5 Dies folgt daraus, daß eine Stellungnahme dem Dienstgeber im Normalfall nicht mehr nach Dienstschluß zugeht, auf den Zugang der Erklärung als rechtsgeschäftsähnlicher Handlung aber abgestellt werden muß (vgl. zu diesem für die Praxis sehr wichtigen Gesichtspunkt LAG Hamm, Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 = DB 1992, 2640; sowie vor allem die ausführliche Darstellung des Zugangsproblems von Düwell in: Praxishandbuch Arbeitsrecht, Teil 7, Kap. 5.1.6 Seiten 4 ff.).
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 27.04.1995 - VerwG.EKD 124/5 Dies folgt daraus, daß eine Stellungnahme dem Dienstgeber im Normalfall nicht mehr nach Dienstschluß zugeht, auf den Zugang der Erklärung als rechtsgeschäftsähnlicher Handlung aber abgestellt werden muß (vgl. zu diesem für die Praxis sehr wichtigen Gesichtspunkt LAG Hamm, Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 = DB 1992, 2640; sowie vor allem die ausführliche Darstellung des Zugangsproblems von Düwell in: Praxishandbuch Arbeitsrecht, Teil 7, Kap. 5.1.6 Seiten 4 ff.).
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 27.04.1995 - VerwG.EKD 124/5 Dies folgt daraus, daß eine Stellungnahme dem Dienstgeber im Normalfall nicht mehr nach Dienstschluß zugeht, auf den Zugang der Erklärung als rechtsgeschäftsähnlicher Handlung aber abgestellt werden muß (vgl. zu diesem für die Praxis sehr wichtigen Gesichtspunkt LAG Hamm, Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 = DB 1992, 2640; sowie vor allem die ausführliche Darstellung des Zugangsproblems von Düwell in: Praxishandbuch Arbeitsrecht, Teil 7, Kap. 5.1.6 Seiten 4 ff.).
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| ArbG Gelsenkirchen, 17.09.1991 - 2 Sa 1615/91 |
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 17.09.1991 - 2 Sa 1615/91
- ArbG Gelsenkirchen, 17.09.1991 - 2 Ca 362/91
- LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91
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