Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08
Rn. 22 Dem steht auch die Entscheidung des BAG - 9 AZR 747/06 - nicht entgegen. - BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08
Rn. 23 Entsprechendes gilt für die Entscheidung vom 28.11.2007 - 6 AZR 390/07 -. - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 414/07
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08
Rn. 7 Dieses Urteil hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 414/07 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision an das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 2 Sa 341/06
Kündigung auf Grund des TV Ratio bei der Deutschen Telekom AG - Ablehnung eines …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08
Rn. 6 Mit Urteil vom 25.04.2007 - 2 Sa 341/06 - hat das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg auf ihre Kosten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung - Sozialauswahl - …
Rn. 10 Daraufhin wies das LAG M/V mit Urteil vom 29.04.2009 - 2 Sa 360/08 - rechtskräftig die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 08.08.2006 - 3 Ca 165/06 - mit der Begründung zurück, die Kammer schließe sich nunmehr der Begründung des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg an.Denn zwischen den Parteien ist die Führung des Rechtsstreits um die Kündigung vom 23.01.2006 zum 31.08.2006 zuletzt zum Aktenzeichen 2 Sa 360/08 mit der dann am 29.04.2009 durch das LAG M-V verkündeten Entscheidung unstreitig.
Rn. 77 Jedoch steht andererseits auf der Grundlage der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2009 in dem geführten Vorprozess (Aktenzeichen 2 Sa 360/08) fest, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt Transfermitarbeiter i.S.d. TV-Ratio geworden ist und mithin die Vorgaben des TV-Ratio auf ihn nicht anwendbar sind.
Rn. 97 Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass nach der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2009 - 2 Sa 360/08 - der Kläger zu keinem Zeitpunkt Transfermitarbeiter i.S.d. TV-Ratio geworden ist.
Nach der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2009 (2 Sa 360/08) hat dieser Umstand gleichwohl nicht zu einer rechtlich verbindlichen Versetzung des Klägers in die Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit V. bei der Beklagten geführt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".