Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1999 - 2 Sa 60/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 29.09.1998 - 3 Ca 1802b/98
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1999 - 2 Sa 60/99
- BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Düsseldorf, 10.03.2004 - 4 Ca 11364/03 bb) Tarifverträge unterliegen einer Rechtskontrolle dahingehend, ob sie gegen höherrangiges Recht, also die Verfassung, europäisches Gemeinschaftsrecht, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.1999, 2 Sa 60/99, zitiert nach juris).
Das Gericht kann daher einer Tarifnorm erst dann die Anerkennung versagen, wenn diese zu einer grundlegenden Schlechterstellung des Arbeitnehmers im Vergleich zu einer sachlich vertretbaren Lösung führt, wenn also die Tarifvertragsparteien gegen tragende Grundsätze des jeweiligen Rechtsgebiets klar verstoßen (BAG, Urteil vom 03.10.1969, AP Nr. 12 zu § 15 AZO; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.1999, aaO).
Das LAG Schleswig-Holstein hat bereits in Entscheidung betreffend den Vorgängertarifvertrag TV Nr. 33 darauf hingewiesen, dass einem Arbeitnehmer die aufgrund bisheriger Kollektivregelung fest erworbene Position der Unkündbarkeit (Ausschluss der ordentlichen Kündigung) durch eine spätere tarifvertragliche Regelung grundsätzlich nicht entzogen werden kann (BAG, Urteil vom 16.02.1062, AP Nr. 11 z § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG, Urteil vom 05.02.1998, DB 1998, 1035; Urteil vom 17.09.1998, 2 AZR 419/97; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.1999, aaO).
- BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99
Anwendbarkeit von Tarifverträgen - Feststellungsantrag
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 1999 - 2 Sa 60/99 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 18.05.2001 - 2 Sa 1130/00
Prämienanspruch aufgrund Gesamtbetriebsvereinbarung bei betrieblichem …
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Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 72 a; ; BetrVG § 77 Abs. 6; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 11
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung ; Anspruch auf monatliche Prämienzahlung; Kündigung einer Prämienvereinbarung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 23.09.1999 - 28 Ca 6210/99
- LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93
Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Insbesondere bedarf es keines sachlichen Grundes (BAG v. 26.10.93 - 1 AZR 46/93 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, 1 a der Gründe;… vgl. auch Fitting-Kaiser-Heither-Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 77 Rz. 131 ff.).Bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, also bei Leistungen, zu denen der Arbeitgeber weder kraft Gesetzes noch kraft Tarifvertrages verpflichtet ist, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates eingeschränkt.In diesem Falle wirkt die Betriebsvereinbarung so lange nach, bis sie durch eine andere ersetzt wird (BAG v. 26.10.93, a. a. O.).Wenn man diese Rechtsgrundsätze auf den vorliegenden Fall anwendet, so steht für die erkennende Kammer fest, dass die Betriebsvereinbarung vom 18.12.80 über den 30.09.98 hinaus keine Nachwirkung entfaltet hat.
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Durch das Mitbestimmungsrecht kann der Arbeitgeber nicht gehindert werden, die Leistungen mitbestimmungsfrei einzuschränken oder ganz abzuschaffen (BAG GS v. 03.12.91 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Mitbestimmung bei Sonderbonus
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Durch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Fragen der Lohngestaltung kann der Arbeitgeber nicht zu Leistungen gezwungen werden, die er nicht erbringen will oder erbringen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAG v. 14.06.94 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, II. 1. der Gründe). - BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Diese Nachwirkung besteht nach dem Gesetzeswortlaut aber nur bei sogenannten erzwingbaren Betriebsvereinbarungen, d. h. bei Betriebsvereinbarungen über Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung der Betriebspartner ersetzen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; z. B. BAG v. 26.04.90 - 6 AZR 278/88 - AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, BAG v. 21.08.90 - 1 ABR 73/89 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung). - BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88
Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Diese Nachwirkung besteht nach dem Gesetzeswortlaut aber nur bei sogenannten erzwingbaren Betriebsvereinbarungen, d. h. bei Betriebsvereinbarungen über Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung der Betriebspartner ersetzen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; z. B. BAG v. 26.04.90 - 6 AZR 278/88 - AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, BAG v. 21.08.90 - 1 ABR 73/89 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).
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