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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37110
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13 (https://dejure.org/2013,37110)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2 Sa 98/13 (https://dejure.org/2013,37110)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2 Sa 98/13 (https://dejure.org/2013,37110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 6c Abs 3 S 3 SGB 2, Art 12 Abs 1 GG, TVöD-V
    Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 3 S 3 SGB 2 - Übergang eines Arbeitsverhältnisses - Geltung eines Tarifvertrags des neuen Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13
    Auf die Frage, ob § 6c Absatz 1 Satz 1 SGB II wegen eines unzulässigen Eingriffs in die durch Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit verfassungswidrig ist (vgl. hierzu: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Beschluss vom 26.09.2013, 8 AZR 775/12), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten …

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13
    Damit handelt es sich um eine nach dem 31.12.2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag, die von der Tarifbindung des jeweiligen Arbeitgebers unabhängig gilt (vgl. BAG vom 22.10.2008, 4 AZR 793/07).
  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 199/14

    Bezugnahme auf andere Tarifverträge - § 6c Abs. 3 S. 2 SGB 2

    Rn. 45 Jedenfalls wäre sie bei anderem Verständnis aus verfassungsrechtlichen Gründen dahingehend auszulegen, dass sie einer Weitergeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit nicht entgegensteht (so auch LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juni 2013, 26 Sa 349/13 u. 358/13; Sächsisches LAG, 19. April 2016, 3 Sa 45/16; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.09.2013, 2 Sa 98/13).
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. September 2013 - 2 Sa 98/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16

    Übergang des Arbeitsverhältnisses - Bundesagentur für Arbeit - kommunaler Träger …

    Das Landesarbeitsgericht Rostock - Urteil vom 26.9.2013 BeckRS 2014, 65063 - räumt dem Gesetzgeber ein weites Gestaltungsermessen ein.
  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des …

    Streitig ist, ob Satz 3 auch dann greift, wenn der TV-BA als Vertragsrecht anzuwenden war (bejahend: LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.9.13, 2 Sa 98/13, juris; LAG Sachsen v. 21.5.14, 2 Sa 693/13, juris; verneinend: LAG Berlin-Brandenburg vom 20.6.13, 26 Sa 349/13, juris; LAG Sachsen v. 19.4.16, 3 Sa 45/16, juris; LAG Thüringen v. 20.12.16, 1 Sa 41/16, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13

    Stufenzuordnung bei Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2

    Rn. 22 Da die Anwendung dieses Tarifwerkes zwischen den Parteien nicht in Frage steht und von der Klägerin akzeptiert wird, brauchen die Rechtsfragen, die das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 (A)) veranlasst haben, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um zu klären, ob § 6c SGB II mit dem Recht der freien Wahl des Arbeitgebers aus Artikel 12 Grundgesetz (GG) in Einklang zu bringen ist, vorliegend nicht vertieft zu werden (ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. September 2013 - 2 Sa 98/13 -).
  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 258/15

    Vergütung einer Sachbearbeiterin nach Übergang des Arbeitsverhältnisses von der …

    Jedenfalls wäre sie bei anderem Verständnis aus verfassungsrechtlichen Gründen dahingehend auszulegen, dass sie einer Weitergeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit nicht entgegensteht (so auch LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juni 2013, 26 Sa 349/13 u. 358/13; Sächsisches LAG , 19. April 2016, 3 Sa 45/16; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.09.2013, 2 Sa 98/13).
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