Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.12.1992 - 2 Ss 137/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ampel; Beweismittel; Blitzgerät; Rotlichtverstoß
Papierfundstellen
- NZV 1993, 323
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19
Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß
Diesem Zweck wird aber auch dann entsprochen, wenn die qualitätsmäßigen Bedenken an der Messqualität dadurch ausgeräumt werden, dass zum Ausgleich möglicher Messungenauigkeiten und sonstiger Fehlerquellen (z.B. auch Reaktionsverzögerungen beim Bedienen des Messgeräts) bestimmte Sicherheitsabschläge vorgenommen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.1993 - 2 Ss 72/93 bei juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1992 - 2 Ss 137/92 = VRS 85, 57, 58). - OLG Celle, 17.01.1996 - 1 Ss OWi 126/95 Dies wurde bereits zur Zeit der Geltung des Eichgesetzes vom 22. Februar 1985 (BGBl 1, 410) in der höchstrichterlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. KG NZV 1992, 251 ; OLG Karlsruhe NZV 1993, 323 ).
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