Rechtsprechung
| KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99 - 2 Ss 161/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 2 ; StPO § 258 Abs. 2
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht im Straf- und Bußgeldverfahren; Anforderungen an die Gewährung des letzten Wortes bei Abwesenheit des Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 16.03.1999 - 290 OWi 2065/98
- KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99 - 2 Ss 161/99
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99
Zu einer weiteren Dokumentation der Messung war der Tatrichter ohne - hier aus den Urteilsgründen nicht ersichtliche - konkrete Anhaltspunkte für etwaige Funktionsstörungen des Gerätes oder einer fehlerhaften Zuordnung des Messgerätes nicht verpflichtet [vgl. BGHSt 39, 291, 303 f; 43, 277, 282 ff; ständige Rechtsprechung auch des Kammergerichts, u.a. Beschlüsse vom 14. Dezember 1998 3 Ws (B) 652/98 - und vom 1. Dezember 1998 - 3 Ws (B) 623/98 -). - BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97
Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …
Auszug aus KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99
Im übrigen hätten Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Messung nur im Wege einer - hier nicht zulässig erhobenen - Verfahrensrüge geltend gemacht werden können [vgl. BGHSt 43, 277, 284; KG, Beschluss vom 9. November 1998 a. a. O. m. w. N.). - BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
Auszug aus KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99
Es ist nicht verpflichtet, sich zum Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen zu erklären [vgl. BGHSt 43, 212, 215; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl., § 265 Rdnr. 7a]. Umstände, die das Gericht veranlassen, eine höhere Geldbuße als im Bußgeldbescheid festzusetzen, lösen. keine Hinweispflicht aus [vgl. KG, Beschluss vom 9. März 1998 - 5 Ws (B) 80/98 - m.w.N.; Göhler aaO].
- KG, 07.10.1991 - 3 Ws (B) 153/91
Auszug aus KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99
Dem Gericht ist es auch nicht grundsätzlich verwehrt, nach einer kurzen Unterbrechung die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers fortzusetzen und durch Verkündung des Urteils zu beenden, wenn es die Verhandlung zu einem vorher bekanntgegebenen Zeitpunkt fortsetzen will [vgl. KG VRS 82, 135, 137 f]. - KG, 09.03.1998 - 5 Ws (B) 80/98
Nichterfüllung der Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertengesetz: Bemessung der …
Auszug aus KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99
Es ist nicht verpflichtet, sich zum Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen zu erklären [vgl. BGHSt 43, 212, 215; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl., § 265 Rdnr. 7a]. Umstände, die das Gericht veranlassen, eine höhere Geldbuße als im Bußgeldbescheid festzusetzen, lösen. keine Hinweispflicht aus [vgl. KG, Beschluss vom 9. März 1998 - 5 Ws (B) 80/98 - m.w.N.; Göhler aaO]. - KG, 01.12.1998 - 3 Ws (B) 623/98
Auszug aus KG, 30.08.1999 - 3 Ws (B) 436/99
Zu einer weiteren Dokumentation der Messung war der Tatrichter ohne - hier aus den Urteilsgründen nicht ersichtliche - konkrete Anhaltspunkte für etwaige Funktionsstörungen des Gerätes oder einer fehlerhaften Zuordnung des Messgerätes nicht verpflichtet [vgl. BGHSt 39, 291, 303 f; 43, 277, 282 ff; ständige Rechtsprechung auch des Kammergerichts, u.a. Beschlüsse vom 14. Dezember 1998 3 Ws (B) 652/98 - und vom 1. Dezember 1998 - 3 Ws (B) 623/98 -).
- OLG Hamm, 12.04.2022 - 5 RBs 98/22
Kein Anspruch auf letztes Wort durch den bevollmächtigten Verteidiger; Letztes …
Daher ist der Verteidiger - auch als bevollmächtigter Vertreter des abwesenden Betroffenen - weder zum letzten Wort aufzufordern noch kann er verlangen, nach seinem Schlussvortrag noch ein letztes Wort zu haben (vgl. nur: (KG Berlin, Beschl. v. 30.08.1999 - 2 Ss 161/99 - 3 Ws (B) 436/99 -juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.03.2020 - IV-2 RBs 47/20 - juris m. zahlr. - OLG Düsseldorf, 30.03.2020 - 2 RBs 47/20
Keine Übertragbarkeit des letzten Wortes
Dieses Recht ist seiner Natur nach nicht übertragbar (vgl. BGH MDR 1978, 460 bei Holtz; BayObLG VRS 61, 128; OLG Jena VRS 108, 215; KG Berlin, Beschluss vom 30. August 1999, 3 Ws (B) 436/99, bei juris; OLG Brandenburg BeckRS 2019, 5999;… Ott in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 258 Rdn. 14;… Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 258 Rdn. 38;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 258 Rdn. 20). - OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 415/22
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Daher ist der Verteidiger - auch als bevollmächtigter Vertreter des abwesenden Betroffenen - weder zum letzten Wort aufzufordern noch kann er verlangen, nach seinem Schlussvortrag noch ein letztes Wort zu haben (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.08.1999 - 2 Ss 161/99 - 3 Ws (B) 436/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2020 - IV-2 RBs 47/20 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. April 2022 -111-5 RBs 98/22 -, juris). - KG, 10.08.2007 - 3 Ws (B) 421/07
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung …
Zwar bedarf es bei der Annahme von Umständen, die das Gericht veranlassen, eine höhere Geldbuße als im Bußgeldbescheid festzusetzen, regelmäßig keines rechtlichen Hinweises gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG, 265 StPO (vgl. KG Beschluss vom 30. August 1999 - 3 Ws (B) 436/99 - Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr. 50a).
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