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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 2 Ss 162/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,34840
OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 2 Ss 162/98 (https://dejure.org/1998,34840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98 (https://dejure.org/1998,34840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 2 Ss 162/98 (https://dejure.org/1998,34840)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 335
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24

    Teilaufhebung und Zurückverweisung eines amtsgerichtlichen Urteils auf eine …

    Vom Unterbleiben dieser im Verhandlungsprotokoll vom 27. Februar 2024 nicht ausgewiesenen wesentlichen Förmlichkeiten hat der Senat auszugehen, nachdem auch im Anschluss an den Eingang der Revisionsbegründung keine Berichtigung oder Ergänzung des Protokolls vorgenommen oder auch nur erwogen wurde (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 3).

    Dementsprechend wird auch im Fall teilweiser Zurückverweisung verlangt, dass die Mitglieder des gegenüber dem ersten Verfahrensgang neu besetzten Tatsachengerichts über den inzwischen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch und seine tatsächlichen Grundlagen in einer den Erfordernissen des § 261 StPO Rechnung tragenden Weise - etwa durch Verlesung oder Bekanntgabe - unterrichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1961 - 1 StR 401/61, NJW 1962, 59 ), da das neue Tatgericht ohne Kenntnis der es bindenden Schuldfeststellungen seiner Aufgabe nicht gerecht werden kann, die angemessene Rechtsfolge zu bestimmen (…vgl. BGH a.a.O.; ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 3).

    Dies vermochte die Verlesung oder sonstige Bekanntgabe der Urteilsgründe des Ausgangsurteils indes nicht zu ersetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 7).

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