Rechtsprechung
| KG, 23.12.1991 - 2 Ss 186/91 - 3 Ws (B) 236/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Parken schräg oder quer zum Fahrbahnrand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 4
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 4
Papierfundstellen
- NZV 1992, 249
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 28.06.2016 - 3 RBs 210/16 Rn. 19 aa) Von einem Teil der Literatur und in der Rechtsprechung wird unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 9. Mai 1962 - 4 StR 93/62 (ergangen auf Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf, abgedruckt in NJW 1962, 1405) angenommen, dass auch ohne entsprechende Parkflächenmarkierungen ausnahmsweise schräg oder quer zum Fahrbahnrand geparkt werden darf, wenn die örtlichen Verhältnisse es erlauben oder wegen des Gebots, platzsparend zu parken, sogar nahelegen (KG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 2 Ss 186/91 - 3 Ws (B) 236/91, NZV 1992, 249; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Juli 1982 - 1 Ss 536/82, VRS 63, 388; OLG Köln, Beschluss vom 9. Januar 1987 - Ss 604/86, VRS 72, 382; AG Viechtach, Beschluss vom 23. August 2005 - 7 II OWi 605/05, DAR 2005, 704; Fromm, Übersicht über aktuelle und praxisrelevante Rechtsprechung zum Falschparken, zfs 2015, 250, zitiert über juris; weitergehend für die generelle Zulässigkeit des Querparkens auf Seitenstreifen Wagner, "Smartes Parken?": Die Zulässigkeit des Parkens quer zur Fahrtrichtung am Beispiel des "Smart", NZV 2002, 257).
Das KG Berlin hat einschränkend ausgeführt, die Ausnahme des Schräg- oder Querparkens lasse sich mit dem Gebot platzsparenden Parkens nur rechtfertigen, wenn diese Art des Parkens in dem betreffenden Straßenbereich generell sinnvoll erscheine; eine Regelung, dass ein Teil der Fahrzeuge (im dortigen Fall Motorräder) schräg oder quer, der andere Teil (Kraftwagen) parallel zum Fahrbahnrand zu parken sei, erfülle diese Voraussetzung nicht (KG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 2 Ss 186/91 - 3 Ws (B) 236/91, NZV 1992, 249, 250).
Rn. 30 bb) Für die Interessenabwägung kommt es allerdings nicht nur auf eine etwaige räumliche Einengung durch das Querparken, sondern auch auf die sonstigen Auswirkungen dieser Parkweise an (KG Berlin, KG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 2 Ss 186/91 - 3 Ws (B) 236/91, NZV 1992, 249, 250).
Es kommt nämlich hinzu, dass es auch für die Fahrzeuglenker des fließenden Verkehrs schwieriger ist, das Verkehrsgeschehen am rechten Fahrbahnrand zu überblicken und sich rechtzeitig auf etwaige Hindernisse, die von dort in seine Fahrspur hineingeraten, einzustellen, wenn Fahrzeuge dicht gedrängt in unterschiedlicher Stellung geparkt werden (vgl. KG Berlin, KG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 2 Ss 186/91 - 3 Ws (B) 236/91, NZV 1992, 249, 250).
- KG, 10.03.2025 - 3 ORbs 20/25
Bußgelderhöhende Berücksichtigung des Nachtatverhaltens gegenüber Polizeibeamten …
Danach ist es angebracht, Tätern, die das Unrecht ihrer Handlung erkennbar einsehen mit einer entsprechenden milderen Geldbuße zu begegnen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 Ss (OWi) 286/18 -, juris;… Mitsch in KK-OWiG 5. Aufl., § 17 Rn. 69), andernfalls auf eine erhöhte Geldbuße zu erkennen, sofern das Verhalten den Schluss auf eine die Rechtsordnung missachtende Einstellung rechtfertigt (vgl. Senat NZV 1992, 249; OLG Köln NZV 1995, 327).
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