Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StPO § 261
Wiedererkennen; Wahllichtbildvorlage; Anforderungen; Urteilsgründe; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 261
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Obergerichtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung im Fall einer Lichtbildvorlage und des (wiederholten) Wiedererkennens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit des Treffens von Feststellungen zu Inhalt und Qualität einer Wahllichtbildvorlage; Würdigung einer Zeugenaussage nach Vorlage einer Wahlblichtbildvorlage
Verfahrensgang
- AG Bochum - 28 Ls 361/07
- OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
Papierfundstellen
- StV 2008, 511
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00
Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110;… siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42;… OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00
Zuverlässigkeit des Wiedererkennens
Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110;… siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42;… OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110;… siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42;… OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04
Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen
Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08
In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110;… siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).
- OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit …
In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511). - OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung
Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42;… OLG Zweibrücken, a.a.O.).
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