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| KG, 07.12.1998 - 3 Ws (B) 631/98, 2 Ss 285/98 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 3 Ws (B) 631/98, 2 Ss 285/98 (https://dejure.org/1998,49228)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus KG, 07.12.1998 - 3 Ws (B) 631/98
Die Möglichkeit, dass der beschuldigte Verkehrsteilnehmer das die Beschränkung anordnende Vorschriftenzeichen übersehen hat, braucht das Gericht nur dann in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben oder wenn der Betroffene dies im Verfahren einwendet [vgl. BGH NZV 1997, 525]. - BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Auszug aus KG, 07.12.1998 - 3 Ws (B) 631/98
Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstelle [vgl. BVerfG NZV 1996, 284]. - BayObLG, 03.05.1990 - 1 ObOWi 137/90
Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des …
Auszug aus KG, 07.12.1998 - 3 Ws (B) 631/98
Der von der Rechtsbeschwerde zitierte Beschluss des BayObLG vom 3. Mai 1990 (NZV 1990, 401), wonach das grob fahrlässige Nichtbeachten eines die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen beschränkenden Verkehrszeichens für sich allein noch nicht den Vorwurf eines verantwortungslosen Verhaltens rechtfertige, betrifft eine vor dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung (1.1. 1990) begangene Ordnungswidrigkeit; er weist zusätzlich weitere Besonderheiten aus. - OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 2 Ss OWi 46/96
Auszug aus KG, 07.12.1998 - 3 Ws (B) 631/98
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf [NZV 1996, 371] betrifft eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit in einem Wohngebiet, in dem eine Beschränkung auf 30 km/h angeordnet worden war und bei der im Regelfall nicht mit einem nennenswerten Aufkommen von Fußgängern, zu deren Sicherheit die Geschwindigkeitsbeschränkung dient, zu rechnen war.
- OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
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