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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.1997 - 2 Ss 308/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7301
OLG Hamm, 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 (https://dejure.org/1997,7301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 (https://dejure.org/1997,7301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 1997 - 2 Ss 308/97 (https://dejure.org/1997,7301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 140 Abs. 2
    Strafprozeßrecht: Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen heroinabhängigen und stark rückfallgefährdeten Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 763
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1996 - 5 Ss 161/96
    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.1997 - 2 Ss 308/97
    Daß sich dieser Zustand etwa sechs Wochen später zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung grundlegend geändert hätte, ist weder anzunehmen noch nach der Aktenlage ersichtlich (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen auch OLG Düsseldorf VRS 92, 24 ; KG StV 199CV 298).
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 2 Ss 201/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat, …

    Die "Schwere der Tat" beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. u.a. OLG Frankfurt StV 1995, 628 mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 140 Rn. 23 f.;… sowie Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 601 ff.) vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, nämlich ob die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend für den Angeklagten ist (…vgl. u.a. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; siehe auch OLG Hamm StV 1993, 180; sowie u.a. die Beschlüsse des Senats vom 21. Februar 1995 - 2 Ss 136/95, vom 11. September 1995 - 2 Ss 1018/95, sowie vom 26. März 1997 - 2 Ss 308/97 - ZAP EN-Nr. 523/97 - und vom 24. Juni 1997 - 2 Ws 213/97 - ZAP EN-Nr. 689/97 = wistra 1997, 318).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 128/08

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Berufungsverfahren

    Zwar droht dem Angeklagten vorliegend mit der durch das angefochtene Urteil verhängten Freiheitsstrafe sowie bei einem Widerruf der durch Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 07.07.2006 verhängten Freiheitsstrafe von fünf Monaten noch nicht die Vollstreckung von einem Jahre Freiheitsstrafe; im Hinblick darauf, dass es sich bei der Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe jedoch nicht um eine "starre Grenze" handelt (OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 -) und vorliegend sowohl im Hinblick auf die Ausführungen in der Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft Paderborn, die bereits erkennen ließ, dass von dort aus eine Verurteilung wegen eines Vergehens mit einem erheblich höheren Strafrahmen erstrebt wurde, als auch der seitens der Staatsanwaltschaft Paderborn in der Berufungshauptverhandlung gestellte Antrag ließen es ohne Weiteres als möglich erscheinen, dass dem Angeklagten eine Verurteilung drohte, infolge derer gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr zu vollstrecken gewesen wäre.
  • OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Aufhebung, Schwere der Tat, Folgen …

    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 299/99

    Pflichtverteidiger, notwendige Verteidigung, Verteidiger für das …

    So wird überwiegend als Anlass gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht." (zu vgl. u.a. OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 -).
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