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| OLG Karlsruhe, 23.05.1983 - 2 Ss 38/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 956
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97
Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem
Rn. 45 BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.); BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5, S. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 1983 - 2 Ss 38/83 -, VRS 65, 465 (466). - VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3035/00
Abstellen von PKW-Anhängern zu Werbezwecken auf öffentlichen Wegen
Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96
Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen …
Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957). - VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3025/00 Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999) .
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