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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9248
OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03 (https://dejure.org/2003,9248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.2003 - 2 Ss 437/03 (https://dejure.org/2003,9248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 2 Ss 437/03 (https://dejure.org/2003,9248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org PDF (Leitsatz)

    § 261 StPO
    Beweiswürdigungspflicht - Bewertung des Inhalts von Aussagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Gerichts zur erschöpfenden Würdigung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise; Bewertung des Inhalts von Zeugenaussagen; Grundsatz der umfassenden Beweiswürdigung; Prüfung der Glaubwürdigkeit aussagender Zeugen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03
    Bei der Bewertung des Inhalts von Aussagen ist nicht in erster Linie festzustellen, wer gelogen hat, sondern - umgekehrt - was dafür spricht, dass eine Auskunftsperson die (irrtumsfreie) Wahrheit berichtet hat (BGH NStZ 2000, 100; BGH 1 StR 88/03 - Beschluss vom 29. April 2003: "Entgegen einiger missverständlicher Formulierungen hat sich die Strafkammer ... nicht darauf beschränkt - was ... nicht ausreichen würde -, Umstände zu verneinen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen sprechen könnten. Sie hat vielmehr ... auf Umstände abgestellt, die die Richtigkeit der Aussage positiv bestätigen können.").
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03
    Bei der Bewertung des Inhalts von Aussagen ist nicht in erster Linie festzustellen, wer gelogen hat, sondern - umgekehrt - was dafür spricht, dass eine Auskunftsperson die (irrtumsfreie) Wahrheit berichtet hat (BGH NStZ 2000, 100; BGH 1 StR 88/03 - Beschluss vom 29. April 2003: "Entgegen einiger missverständlicher Formulierungen hat sich die Strafkammer ... nicht darauf beschränkt - was ... nicht ausreichen würde -, Umstände zu verneinen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen sprechen könnten. Sie hat vielmehr ... auf Umstände abgestellt, die die Richtigkeit der Aussage positiv bestätigen können.").
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03
    Diese müssen aus rationalen Gründen den Schluss erlauben, dass das festgestellte Geschehen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Wirklichkeit übereinstimmt." (BGH StV 1993, 510 - wo auch ausdrücklich festgestellt ist, dass dies der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich ist.).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03
    Diese erschöpfende Würdigung ist in den Urteilsgründen darzulegen (BGH NJW 80, 2423).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03
    Keinesfalls genügt jedoch die bloße Wiedergabe der Aussagen von Angeklagten und Zeugen/innen, selbst dann nicht, wenn, wie vorliegend, ihr Inhalt - überflüssigerweise - breit wiedergegeben wird (BGH NStZ 85, 184; 96, 326; JZ 90, 297).
  • BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03
    Keinesfalls genügt jedoch die bloße Wiedergabe der Aussagen von Angeklagten und Zeugen/innen, selbst dann nicht, wenn, wie vorliegend, ihr Inhalt - überflüssigerweise - breit wiedergegeben wird (BGH NStZ 85, 184; 96, 326; JZ 90, 297).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Die Auskunftsperson muss die Geschehnisse zutreffend wahrgenommen haben und es muss sich um echte Erinnerungen handeln, die durch den Zeitablauf nicht verändert worden sind (OLG Stuttgart 15.10.03 - 2 Ss 437/03 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart 8.12.05 - 4 Ws 163/05 - NJW 06, 3506;… Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren 2009, Rz. 125).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2025 - 11 SLa 472/24

    Nullhypothese; sexuelle Belästigung; verhaltensbedingte Kündigung; …

    Die Auskunftsperson muss die Geschehnisse zutreffend wahrgenommen haben und es muss sich um echte Erinnerungen handeln, die durch den Zeitablauf nicht verändert worden sind (…vgl. OLG Frankfurt aaO;… LAG Düsseldorf 14. Mai 2024 - 14 SLa 81/24 - Rn. 76;… LAG Köln 4. April 2023 - 4 Sa 297/22 - Rn. 79;… LAG Niedersachsen 29. März 2023 - 2 Sa 313/22 - Rn. 53; OLG Stuttgart 15. Oktober 2003 - 2 Ss 437/03 - zit. n. juris;… Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren 2009, Rn. 125).
  • LG Frankenthal, 05.01.2018 - 4 O 131/17

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die Würdigung einer Zeugenaussage

    Auch dann, wenn von einer "subjektiven Wahrheit" ausgegangen wird, also anzunehmen ist, dass der Zeuge nicht bewusst lügt, sondern selbst von der Wahrheit seiner Aussage überzeugt ist, ist weiter festzustellen, ob diese Erinnerungen durch Irrtümer verfälscht sind; die Auskunftsperson muss die Geschehnisse zutreffend wahrgenommen haben und es muss sich um echte Erinnerungen handeln, die durch den Zeitablauf nicht verändert worden sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.10.2003, Az. 2 Ss 437/03, juris).
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