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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,28807
OLG Düsseldorf, 29.04.1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II (https://dejure.org/1992,28807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II (https://dejure.org/1992,28807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II (https://dejure.org/1992,28807)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine …

    Rn. 6 a) Die Erklärungen der Angeklagten gegenüber dem Notarvertreter erfüllen bereits deshalb nicht den Tatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, weil diese Vorschrift nur Angaben erfasst, die gegenüber der nach § 71 AufenthG zuständigen Behörde in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung gemacht werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ss 84/05 -, juris Rn. 18; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 4St RR 55/00 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II -, NStE Nr. 1 zu § 92 AuslG n. F.;… Hörich/Bergmann in Huber/Mantel, AufenthG 3. Aufl., § 95 Rn. 240;… Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 222;… Stephan in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 14. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 106;… Hohoff in BeckOK, Ausländerrecht, § 95 AufenthG Rn. 90;… Hadamtzky/Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 57;… Mosbacher in GK-AufenthG, § 95 Rn. 253) und der Notarvertreter weder als nach § 71 AufenthG zuständige Behörde, noch im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens tätig geworden war.
  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der …

    a) Die Erklärungen der Angeklagten gegenüber dem Notarvertreter erfüllen bereits deshalb nicht den Tatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG , weil diese Vorschrift nur Angaben erfasst, die gegenüber der nach § 71 AufenthG zuständigen Behörde in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung gemacht werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ss 84/05 -, juris Rn. 18; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 4St RR 55/00 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II -, NStE Nr. 1 zu § 92 AuslG n. F.;… Hörich/Bergmann in Huber/Mantel, AufenthG 3. Aufl., § 95 Rn. 240;… Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 222;… Stephan in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 14. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 106;… Hohoff in BeckOK, Ausländerrecht, § 95 AufenthG Rn. 90;… Hadamtzky/Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 57;… Mosbacher in GK - AufenthG , § 95 Rn. 253) und der Notarvertreter weder als nach § 71 AufenthG zuständige Behörde, noch im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens tätig geworden war.
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