Rechtsprechung
| KG, 02.05.2000 - 3 Ws (B) 182/00, 2 Ss 98/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,60417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 27.09.2004 - 1 Ss 112/04
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von …
Anders kann es liegen, wenn etwa die Ermittlung von Geschwindigkeitsänderungen innerhalb einer kurzen Strecke (wenige Meter) und einer kurzen Zeitspanne (wenige Sekunden) gefordert ist (KG Berlin, Beschluss vom 02.05.2000, Az.: 2 Ss 98/00, 3 Ws (B) 182/00, zitiert nach juris;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 57a StVZO Rn. 6).Bei den hier in Rede stehenden Geschwindigkeiten ist dieser Sicherheitsabschlag mit 6 km/h ausreichend groß bemessen (vgl. OLG Hamm DAR 2004, 42 ; KG Berlin, Beschluss vom 02.05.2000, Az.: 2 Ss 98/00, 3 Ws (B) 182/00, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf VRS 93 (1998), 206, 207).
- KG, 28.06.2000 - 3 Ws (B) 239/00 Die von der Rechtsbeschwerde noch bemühte Entscheidung des BayObLG in NZV 1994, 82 betrifft lediglich die innerbetriebliche Verantwortlichkeit eines Baustellenleiters (vgl. auch KG Beschluss vom 2. Mai 2000 - 3 Ws (B) 182/00 -).
- OLG Jena, 28.04.2005 - 1 Ss 106/05
Zulassung
Mängel der Urteilsgründe rechtfertigen die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht, wenn der Wiederholungsgefahr durch Hinweis des Rechtsbeschwerdegerichts auf den Rechtsfehler begegnet werden kann (KG, Beschluss vom 02.05.2000, Az.: 2 Ss 98/00 ¿ 3 Ws (B) 182/00; zitiert nach Juris).
dejure.org
Übersicht KG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.