Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03-2 (1/04) (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
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StPO § 52 Abs. 1; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 55 Abs. 1
Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
- BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03-2 (1/04) (1)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.06.2005 - StB 8/05
Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).Stehen der Gegenstand, zu dem er befragt werden soll, und der von dem rechtskräftigen Urteil erfaßte Sachverhalt in einem Zusammenhang, ist daher abzugrenzen: Das Auskunftsverweigerungsrecht kann grundsätzlich nur in dem Umfang greifen, in welchem sich die Befragung auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu dem von dem rechtskräftigen Urteil erfaßten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 Abs. 1 StPO darstellen würden (vgl. BGH NJW 1999, 1413, 1414; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05).
Das versteht sich zunächst von selbst, soweit das Oberlandesgericht - wie sich dem angefochtenen Beschluß entnehmen läßt - durch die Befragung des Beschwerdeführers die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten W. aufzuklären sucht, da dieser, wie dem Senat aus dem Parallelverfahren StB 8/05 bekannt ist, auch hierzu keine Angaben macht.
- BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht indessen dann nicht mehr, wenn eine Strafverfolgung des Zeugen wegen des Lebenssachverhalts, zu dem er befragt werden soll, zweifelsfrei ausgeschlossen ist, weil insoweit bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliegt und die Strafklage daher verbraucht ist (vgl. BGH NJW 1999, 1413).Stehen der Gegenstand, zu dem er befragt werden soll, und der von dem rechtskräftigen Urteil erfaßte Sachverhalt in einem Zusammenhang, ist daher abzugrenzen: Das Auskunftsverweigerungsrecht kann grundsätzlich nur in dem Umfang greifen, in welchem sich die Befragung auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu dem von dem rechtskräftigen Urteil erfaßten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 Abs. 1 StPO darstellen würden (vgl. BGH NJW 1999, 1413, 1414; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05).
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Dies ist aber nicht etwa schon dann der Fall, wenn die Angaben des Beschwerdeführers Anhaltspunkte dafür ergäben, daß er Mitwisser der dem Angeklagten W. angelasteten Straftaten gewesen sein und sich daher nach § 138 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 StGB strafbar gemacht haben könnte; denn auch ein derartiger Tatvorwurf wäre von dem durch den rechtskräftigen Freispruch bewirkten Strafklageverbrauch erfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 204; BGHSt 48, 183 ff.), so daß entsprechende Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden dürften.
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
- BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97
Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren …
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Dies ist aber nicht etwa schon dann der Fall, wenn die Angaben des Beschwerdeführers Anhaltspunkte dafür ergäben, daß er Mitwisser der dem Angeklagten W. angelasteten Straftaten gewesen sein und sich daher nach § 138 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 StGB strafbar gemacht haben könnte; denn auch ein derartiger Tatvorwurf wäre von dem durch den rechtskräftigen Freispruch bewirkten Strafklageverbrauch erfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 204; BGHSt 48, 183 ff.), so daß entsprechende Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden dürften. - BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung); …
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Die Verurteilung des ehemaligen Mitangeklagten W. wurde dagegen auf dessen Revision wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGH NStZ 2005, 46). - BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
- KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes …
Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03 - 2 (1/04) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 55 Abs. 1
- IWW
- RA Kotz
Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03 - 2 (1/04)
- BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht dann nicht mehr, wenn eine Strafverfolgung des Zeugen wegen des Lebenssachverhalts, zu dem er befragt werden soll, zweifelsfrei ausgeschlossen ist, weil er insoweit bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde und daher die Strafklage verbraucht ist (BGH NJW 1999, 1413).Besteht zwischen dem Gegenstand, zu dem er befragt werden soll, und dem abgeurteilten Sachverhalt ein Zusammenhang, ist daher abzugrenzen: Das Auskunftsverweigerungsrecht kann grundsätzlich nur in dem Umfang greifen, in welchem die Befragung sich auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu dem abgeurteilten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn des § 264 Abs. 1 StPO darstellen würden (vgl. BGH NJW 1999, 1413, 1414) und der Zeuge hierfür möglicherweise durch eine - wahrheitsgemäße - Aussage zumindest weitere Ermittlungsansätze gegen sich selbst liefern müßte (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379).
- BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung); …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
Im Umfang der Aufhebung ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden (BGH NStZ 2005, 46).Damit ist insoweit nicht nur die Strafklage verbraucht; vielmehr kann dem Beschwerdeführer die Gründung der terroristischen Vereinigung sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung an ihr auch nicht mehr strafschärfend angelastet werden (BGH NStZ 2005, 46, 47).
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
Er erstreckt sich auch auf alle mit der Straftat nach § 129 a Abs. 1 und 2 StGB aF möglicherweise außer den abgeurteilten Brandstiftungstaten tateinheitlich verwirklichten weiteren Delikte, soweit sie wegen der für sie angedrohten Höchststrafe nicht schwerer wiegen als das Verbrechen nach § 129 a Abs. 1 und 2 StGB aF (vgl. BGHSt 29, 288, 293 ff.).
- BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
Besteht zwischen dem Gegenstand, zu dem er befragt werden soll, und dem abgeurteilten Sachverhalt ein Zusammenhang, ist daher abzugrenzen: Das Auskunftsverweigerungsrecht kann grundsätzlich nur in dem Umfang greifen, in welchem die Befragung sich auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu dem abgeurteilten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn des § 264 Abs. 1 StPO darstellen würden (vgl. BGH NJW 1999, 1413, 1414) und der Zeuge hierfür möglicherweise durch eine - wahrheitsgemäße - Aussage zumindest weitere Ermittlungsansätze gegen sich selbst liefern müßte (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379). - BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
- BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft berechtigt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen eigenen Verhalten in einem so engen Zusammenhang steht, daß im Unfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607). - LG Darmstadt, 09.12.1987 - 3 Qs 1144/87
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03
In einem derartigen Fall besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen, soweit er durch die Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen strafzumessungsrelevante oder für den sonstigen Rechtsfolgenausspruch bedeutsame Umstände offenbaren müßte, die gegebenenfalls zu seinem Nachteil Berücksichtigung finden könnten (vgl. LG Darmstadt StV 1988, 101).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.06.2005 - 2 StE 8/03 |
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 14.06.2005 - 2 StE 8/03
- BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
Öffentlichkeit des Verfahrens (genereller Ausschluss bestimmter Altersgruppen); …
Insoweit liegen die Umstände anders als in dem von der Verteidigung herangezogenen Fall des "Autonomen Zusammenschlusz Magdeburg (AZMD)", bei dem ein Teil der Mitglieder einen Auflösungsbeschluss initiiert und dabei erwartet hatte, dass die Mitglieder, die an sich weitermachen wollten, das Ergebnis eines solchen Beschlusses akzeptieren würden (vgl. OLG Naumburg, Urt. vom 21. Oktober 2003 - 2 StE 8/03-2(1/03)). - BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05 Insoweit liegen die Umstände anders als in dem von der Verteidigung herangezogenen Fall des "Autonomen Zusammenschlusz Magdeburg (AZ-MD)", bei dem ein Teil der Mitglieder einen Auflösungsbeschluss initiiert und dabei erwartet hatte, dass die Mitglieder, die an sich weitermachen wollten, das Ergebnis eines solchen Beschlusses akzeptieren würden (vgl. OLG Naumburg, Urt. vom 21. Oktober 2003 - 2 StE 8/03-2(1/03)).
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