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| BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51
Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …
Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
Wie in dem zum Abdruck bestimmten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1952 1 StR 563/51 - vgl. auch BGHSt 1, 391 ff - näher ausgeführt ist, gaben weder die VO vom 28. Februar 1933 noch die Anordnungen des Reichssicherheitshauptamtes der Gestapo einen Freibrief, mit den "Staatsfeinden" unter Mißachtung der einfachsten, zum unantastbaren Kernbereich des Rechts gehörenden Gebote der Menschlichkeit zu verfahren. - BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
Wie in dem zum Abdruck bestimmten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1952 1 StR 563/51 - vgl. auch BGHSt 1, 391 ff - näher ausgeführt ist, gaben weder die VO vom 28. Februar 1933 noch die Anordnungen des Reichssicherheitshauptamtes der Gestapo einen Freibrief, mit den "Staatsfeinden" unter Mißachtung der einfachsten, zum unantastbaren Kernbereich des Rechts gehörenden Gebote der Menschlichkeit zu verfahren. - BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche …
Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
Denn der lieferte dadurch den Th. der Verfolgung durch die allmächtige politische Polizei des nationalsozialistischen Staates, eine Macht der Willkür und Gewalt, und damit der nahen Gefahr aus, als Staatsfeind und Jude ausserhalb des Rechts gestellt zu werden und in einem Konzentrationslager eine unmenschliche Behandlung mit unabsehbaren Folgen erdulden zu müssen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50 -). - RG, 02.07.1934 - 2 D 517/34
1. Sind die schriftlichen Aufenthaltsgenehmigungen, die die …
Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
Er würde dann zwar nicht als Mittäter der für die Einsperrung des Th. verantwortlichen Gestapobeamten, wohl aber als selbständiger Täter (sog. Nebentäterschaft RGSt 68, 251, 256 ) anzusehen sein. - RG, 16.04.1942 - 2 D 77/42
"Öffentlich" i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 (zweiter Fall) KriegssonderstrafrechtsVO. …
Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
Die Einweisung des Theilheimer in das Konzentrationslager Auschwitz wäre deshalb auch dann rechtswidrig gewesen, wenn die Gestapo gegen ihn die "Schutzhaft" als staatspolizeiliche Maßnahme hätte verhängen dürfen - strafbar etwa nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO, war seine Äusserung nicht einmal bei Zugrundelegung des Begriffs der Ersatzöffentlichkeit, wie ihn das Reichsgericht (RGSt 76, 118) vom Reichskriegsgericht übernommen hatte -.
- BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
Rechtsmittel
Ein weiterer wesentlicher rechtlicher Mangel des Urteils liegt darin, daß das Schwurgericht überhaupt nicht erkennbar berücksichtigt hat, daß die Juden gar nicht umgesiedelt, sondern ausnahmslos in Konzentrationslager verschickt wurden (Auschwitz, Theresienstadt), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der dort völlig willkürlichen und unmenschlichen Behandlung dieser Häftlinge grundsätzlich und ausnahmslos rechtwidrig war (BGHSt 7, 160; BGH 2 StR 38/50vom 10. Juni 1952, 2 StR 69/51 vom 10. Juni 1952, 2 StR 105/51 vom 24. Juni 1952, 2 StR 91/50 vom 27. Januar 1953).
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