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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1964 - 2 StR 11/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2917
BGH, 26.02.1964 - 2 StR 11/64 (https://dejure.org/1964,2917)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1964 - 2 StR 11/64 (https://dejure.org/1964,2917)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1964 - 2 StR 11/64 (https://dejure.org/1964,2917)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1955 - 5 StR 408/55

    Tötung eines KPD-Funktionärs, der im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung …

    Auszug aus BGH, 26.02.1964 - 2 StR 11/64
    Es dürfen hiernach, abgesehen von der Ernennung richterlicher Mitglieder für eine außerordentliche Schwurgerichtstagung, nachträglich nur Stellvertreter ernannt werden, wenn eine Vertretung erforderlich wird und die regelmäßigen Vertreter verhindert sind (BGHSt 8, 240).
  • BGH, 06.06.1967 - 1 StR 192/67

    Hundepeitsche als "Waffe" - Heranziehung eines Hilfsgeschworenen zur Vertretung …

    Die Bestimmung versagt daher auch dem Präsidium, aus Gründen, die nur die Geschäftsverteilung innerhalb der Kammern des Landgerichts betreffen, Änderungen in der Schwurgerichtsbesetzung vorzunehmen (BGH Urteil vom 26. Februar 1964 - 2 StR 11/64); sie enthält aber keine besonderen Beschränkungen der sich aus § 83 Abs. 2 GVG ergebenden Befugnis des Präsidiums des Landgerichts, ordentliche richterliche Beisitzer erforderlichenfalls nachträglich zu bestellen.
  • BGH, 15.01.1976 - 4 StR 436/75

    Zulässigkeit der Besetzung des Schwurgericht mit denselben Richtern für alle …

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in der in BGHSt 21, 308 angeführten Entscheidung vom 26. Februar 1964 - 2 StR 11/64 - ausgesprochen, der Gesetzgeber habe in § 83 Abs. 3 GVG Änderungen der Besetzung des Schwurgerichts während des Geschäftsjahres wegen Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder des Gerichts ausgeschlossen; es dürften nachträglich nur Vertreter ernannt werden.
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