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| BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
Auszug aus BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82
Soweit das Gericht wegen der allgemein bekannten Häufung derartiger Straftaten auch die abschreckende Wirkung der Strafe auf andere potentielle Täter betont, verkennt es, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 28, 318, 326; BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 516/81). - BGH, 09.01.1981 - 2 StR 577/80
Heranziehung eines Tatbestandsmerkmals als strafschärfend
Auszug aus BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82
Auch darf der Umstand, daß der Angeklagte selbst nicht heroinsüchtig war, nicht strafschärfend verwertet werden (BGH, Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 577/80 mit weiteren Hinweisen). - BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81
Berichtigung eines Urteilstenors in der Revision
Auszug aus BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82
Soweit das Gericht wegen der allgemein bekannten Häufung derartiger Straftaten auch die abschreckende Wirkung der Strafe auf andere potentielle Täter betont, verkennt es, daß der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 28, 318, 326; BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 516/81). - BGH, 02.12.1980 - 1 StR 610/80
Zulässigkeit der erneuten Berücksichtigung eines zum gesetzlichenTatbestand …
Auszug aus BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82
Der abstrakte Gesichtspunkt der Generalprävention der schon in der Strafandrohung des gesetzlichen Tatbestandes berücksichtigt ist, und Überlegungen, die den Gesetzgeber veranlaßt haben, einer Tat im Gefüge der Straftatbestände ein bestimmtes Gewicht zu verleihen, dürfen nicht strafschärfend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Januar 1981 - 2StR 589/81; vom 2. Dezember 1980 - 1 StR 610/80).
- BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer …
Der anerkannte Strafzweck der Abschreckung anderer darf nur innerhalb des Spielraumes der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] ; Beschluß vom 2. April 1982 - 2 StR 111/82 -). - BGH, 01.02.1984 - 2 StR 353/83
Einfuhr von Kriegswaffen - Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über …
Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß der Gesichtspunkt einer abstrakten Gefährdung, der schon in der Strafdrohung des gesetzlichen Tatbestandes berücksichtigt ist, und Überlegungen, die den Gesetzgeber allgemein veranlaßt haben, einer Tat im Gefüge der Straftatbestände ein bestimmtes Gewicht zu verleihen, nicht strafschärfend herangezogen werden dürfen (BGH, Beschluß vom 5. April 1982 - 2 StR 111/82). - BGH, 01.02.1984 - 2 StR 354/83
Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und wesentlicher …
Der neu entscheidende Tatrichter wird aber auch zu beachten haben, daß der Gesichtspunkt einer abstrakten Gefährdung, der schon in der Strafdrohung des gesetzlichen Tatbestands berücksichtigt ist und Überlegungen, die den Gesetzgeber allgemein veranlaßt haben, einer Tat im Gefüge der Straftatbestände ein bestimmtes Gewicht zu verleihen, nicht strafschärfend herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. April 1982 - 2 StR 111/82).
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