Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln als Voraussetzung der subjektiven Seite des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bedeutung der Höhe des Wirkstoffgehalts für den Unrechtsgehalt der Tat und die Schuld des Täters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1981, 337
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …
In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103;… Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632). - BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …
Ist das nicht möglich, so kann eine Verurteilung nur insoweit erfolgen, als sich der Schuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und der Beschreibung der Einzelakte hinreichend genau bestimmen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81 und 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82
Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenkonsumenten - Handeltreiben mit …
Der Heroinbasenanteil des abgegebenen Gemischs wurde nicht festgestellt, so daß zugunsten des Angeklagten von einem niedrigen Wert auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81; Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81; Beschluß vom 16. Juni 1982 - 2 StR 198/82). - OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit; …
Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93).
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