Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1984 - 2 StR 12/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderung an die Mitteilung der wesentlichen tatsächlichen Grundlagen der Gutachten und der Schlussfolgerungen der Sachverständigen im Urteil - Prüfung der Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung - Berücksichtigung von nicht nachvollziehbaren ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81
Fahrlässige Körperverletzung durch Lymphknotenprobeentnahme trotz erhöhter …
Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 12/84
Die Strafkammer wäre aber verpflichtet gewesen, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen der Gutachten und die Schlußfolgerungen der Sachverständigen wenigstens insoweit im Urteil mitzuteilen, als das zum Verständnis der Gutachten und der Beurteilung ihrer gedanklichen Schlüssigkeit durch den Senat erforderlich war (vgl. BGH, NStZ 1981, 488).
- BGH, 27.05.1986 - 4 StR 204/86
Anforderungen an die Feststellung der Verantwortlichkeit eines Angeklagten durch …
In der Nichterörterung der Frage der Schuldfähigkeit liegt demnach unter den hier gegebenen Umständen ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Urteils führen muß (vgl. auch BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84 - und Urteil vom 6. Juni 1984 - 2 StR 12/84).
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