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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,15798
BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84 (https://dejure.org/1984,15798)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1984 - 2 StR 129/84 (https://dejure.org/1984,15798)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - 2 StR 129/84 (https://dejure.org/1984,15798)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen widersprüchlicher Feststellungen durch die Strafkammer

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu …

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84
    Sofern der neue Tatrichter strafbares Verhalten in Bezug auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln feststellen sollte, wird er zu beachten haben, daß es sich bei § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nur um ein Regelbeispiel handelt, daß somit bereits bei der Auswahl des Strafrahmens alle für und gegen den Angeklagten sprechenden, in seiner Person und der Tat liegenden Umstände in die Prüfung einzubeziehen sind (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83; vgl. außerdem die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl, NStZ 1984, 159, 162 und Schoreit NStZ 1983, 15, 16 f).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen - …

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84
    Außerdem sind die rechtlichen Erwägungen teilweise unklar: Wenn der Angeklagte glaubte, D. sei in der Rauschgiftbekämpfung tätig, das ihm übergebene Rauschgift gelange somit an eine zuständige Behörde und werde aus dem Verkehr gezogen, war seine Vorstellung zutreffend und sein Verhalten nicht strafbar (BGH, Urteil vom 3. Juni 1981 - 2 StR 235/81 = Strafverteidiger 1981, 549 = bei Holtz MDR 1981, 808).
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84
    Sofern der neue Tatrichter strafbares Verhalten in Bezug auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln feststellen sollte, wird er zu beachten haben, daß es sich bei § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nur um ein Regelbeispiel handelt, daß somit bereits bei der Auswahl des Strafrahmens alle für und gegen den Angeklagten sprechenden, in seiner Person und der Tat liegenden Umstände in die Prüfung einzubeziehen sind (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83; vgl. außerdem die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl, NStZ 1984, 159, 162 und Schoreit NStZ 1983, 15, 16 f).
  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten …

    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).

    Geht man mit der grundsätzlich auch von Körner (…a.a.O. § 29 Rdn. 110) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, daß der Vorsatz des Handeltreibens fehlt, wenn der Stoff der Polizei zugespielt werden soll, kann es keinen Unterschied machen, ob der mit diesem Ziel an der Geschäftsabwicklung Beteiligte im Einvernehmen mit der Polizei handelt oder nicht (ebenso im Ergebnis BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft - …

    Hierzu bedarf es anders als im Fall der Entscheidung BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84 -, auf die sich der Generalbundesanwalt möglicherweise bezieht, keiner weiter gehenden Sachaufklärung durch den Tatrichter.
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