Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1982 - 2 StR 131/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Bestimmung von verminderter Schuldfähigkeit - Zulässigkeit der Berücksichtigung von Verurteilungen eines Angeklagten im Rahmen der Bestimmung eines ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern; …
Auszug aus BGH, 16.06.1982 - 2 StR 131/82
Es ist nichts ersichtlich, was den Schluß rechtrechtigen könnte, die Kammer habe verkannt, daß planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (vgl. hier BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 19.03.2019 - 3 StR 68/19
Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer erlassenen Jugendstrafe …
Dies hindert den Tatrichter jedoch nicht an der strafschärfenden Berücksichtigung der erlassenen Vorstrafe (BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 StR 131/82, b. Holtz, MDR 1982, 972). - BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83
Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum …
Da eine Blutprobe nicht zur Verfügung stand und der Angeklagte die Anzahl der innerhalb der letzten 12 Stunden getrunkenen Gläser Bier nur pauschal schätzen konnte, fehlte es an den notwendigen Beurteilungsgrundlagen, insbesondere an Angaben zu den jeweiligen Trinkzeiten, um unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Abbaus den Promillegehalt zur Tatzeit errechnen oder zuverlässige Annäherungswerte ermitteln zu können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 StR 131/82, mitgeteilt bei Barton StV 1983, 430).
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