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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6965
BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82 (https://dejure.org/1982,6965)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - 2 StR 132/82 (https://dejure.org/1982,6965)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82 (https://dejure.org/1982,6965)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tatsachenerfassung - Einengung - Verschiebung - Änderung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82
    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung - …

    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines …

    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
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