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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1983 - 2 StR 135/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9146
BGH, 18.05.1983 - 2 StR 135/83 (https://dejure.org/1983,9146)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1983 - 2 StR 135/83 (https://dejure.org/1983,9146)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 2 StR 135/83 (https://dejure.org/1983,9146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen einer versuchten Nötigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des …

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - 2 StR 135/83
    Er muß diese Tat deshalb nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, so wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Bewertung erschöpfend aburteilen (BGH NStZ 1983, 174).
  • BGH, 30.07.1987 - 2 StR 286/87

    Entscheidungsspielraum des Tatrichters bei der Feststellung der Beweisergebnisse …

    Der Beschwerdeführerin ist zwar zuzugeben, daß mit der Erhebung der Anklage die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne der Urteilsfindung des Tatrichters unterbreitet wird, so daß er diese Tat nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, so wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Bewertung erschöpfend aburteilen muß (BGH NStZ 1983, 174; BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 135/83).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 80/84

    Berechtigung des Tatrichters zur Urteilsfindung über die ganze Tat im …

    Er muß diese Tat deshalb nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, so wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Bewertung erschöpfend aburteilen (BGH NStZ 1983, 174; BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 135/83 -).
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