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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,663
BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52 (https://dejure.org/1952,663)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1952 - 2 StR 139/52 (https://dejure.org/1952,663)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1952 - 2 StR 139/52 (https://dejure.org/1952,663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 295
  • NJW 1953, 114
  • MDR 1953, 117
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • RG, 24.11.1899 - 2639/99

    1. Kann eine Schrift als "unzüchtig" im Sinne des § 184 St.G.B.'s nur dann …

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  • RG, 22.11.1904 - 5319/04

    Inwiefern können Kunstwerke unzüchtig sein?

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  • RG, 06.11.1893 - 2597/93

    Darf eine Schrift, Abbildung oder Darstellung schon um deshalb als "unzüchtig" …

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  • RG, 22.03.1895 - 402/95

    Was versteht der § 184 St.G.B.'s unter einer "unzüchtigen" Schrift?

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  • RG, 16.10.1896 - 3540/96

    1. Ist bei der Veröffentlichung von Bruchstücken eines Werkes für die Frage, ob …

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  • RG, 13.10.1921 - 360/21

    Zur Auslegung des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Beschränkte Verbreitung unzüchtiger …

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  • RG, 15.01.1891 - 3623/90

    Nach welchen Gesichtspunkten ist eine Abbildung als "unzüchtig" zu erachten?

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  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechungsgrundsätze (…vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 22.09.1969, 1 StR 456/68, BGHSt 23, S. 40 ff., Rn. 13; und BGH, Urt. v. 18.11.1952, Az.: 2 StR 139/52, BGHSt 3, 295 ff.) zum Begriff der "unzüchtigen Schriften" in § 184 StGB a.F. und den Maßstab für die Beurteilung des "Anstößigen") erweist sich allerdings der sich im Hof nackt sonnende Kläger noch nicht als Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, weil es sich im vorliegenden Fall nicht um eine im Sinne der oben genannten Rechtsprechungsgrundsätze unzulässige, gezielte sittenwidrige Einwirkung auf das Grundstück und damit auf den Mietgegenstand gehandelt hat:.
  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

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  • OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99

    Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen

    Doch hat die Rechtsprechung sich nicht nach den Auffassungen besonders prüder oder ungewöhnlich großzügiger Kreise zu richten (BGHSt 3, 295; 23, 40 ff).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als …

    Danach ist unzüchtig, was dem normalen, gesunden Durchschnittsempfinden der Gesamtheit in geschlechtlicher Beziehung widerspricht; die Ansichten einzelner oder kleinerer Gruppen, die nach der einen oder anderen Seite von dieser Norm abweichen, sind insoweit nicht maßgebend (RGSt 56, 176; BGHSt 3, 295).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53

    Rechtsmittel

    Eine Darstellung ist unzüchtig, wenn sie geeignet ist, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen; dabei ist eine gröbliche Verletzung nicht erforderlich (RGSt 44, 178; 48, 220; 48, 230; BGHSt 3, 295).

    Denn Ort, Zweck, Art und Empfängerkreis der Darstellung können den Charakter der Darstellung entscheidend beeinflussen (…RG a.a.O. und weiter: RGSt 24, 365; 33, 17; 56, 175; BGHSt 3, 295).

    Wenn die künstlerische oder wissenschaftliche Form die Schilderung geschlechtlicher Vorgänge derart vergeistigt, veredelt, verklärt oder verharmlost, dass eine Verletzung des geschlechtlichen Schamgefühls unterdrückt oder vermieden wird, dann ist die Darstellung nicht unzüchtig (RGSt 37, 315; 56, 175; BGHSt 3, 295).

  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 93/73

    Umfang des Selbsthilferechts

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  • BGH, 23.09.1954 - 3 StR 661/53

    Rechtsmittel

    Der richtige Maßstab für die Beurteilung der Frage, was das Scham- und Sittlichkeitsgefühl erträgt, ist die Anschauung des normalen, gesunden Menschen (BGHSt 3, 295).

    Wohl ist der Begriff der Unzüchtigkeit insofern bedingt, als nicht nur der Inhalt einer Schrift, sondern auch äusserlich erkennbare Begleitumstände ihrer Verbreitung, so der Leserkreis, von Bedeutung sein können (BGHSt 3, 295).

  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57

    Rechtsmittel

    Zu den weiteren Ausführungen der Verteidigung ist zu sagen: Der § 184 StGB hat die Aufgabe, das Sittlichkeits- und Schamgefühl des normal empfindenden Menschen zu schützen (RGSt 27, 115; BGHSt 3, 295, 296 ).
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Dies rechtfertigt die Annahme eines Versuchs (RGSt 54, 254; 69, 327; BGHSt 2, 380; 3, 297 [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]und in NJW 52, 514 Nr. 24).
  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 544/70

    Unabhängigkeit der Dauer und Intensität für die Annahme einer unzüchtigen …

    Seine Handlung ist erst dann als ein solcher Anfang der Tatausführung und damit als Beginn des Versuchs anzusehen, wenn sie bei Berücksichtigung des Tatplans eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes mit sich bringt (BGHSt 2, 380; 3, 297 [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]; 4, 333 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 229/53]; 20, 150 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; 22, 80) [BGH 17.01.1968 - 2 StR 523/67].
  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 258/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 484/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 135/55

    Rechtsmittel

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