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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1975 - 2 StR 141/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,4643
BGH, 01.08.1975 - 2 StR 141/75 (https://dejure.org/1975,4643)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1975 - 2 StR 141/75 (https://dejure.org/1975,4643)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1975 - 2 StR 141/75 (https://dejure.org/1975,4643)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Zeitpunktes der Hinzuziehung eines anderen Schöffens

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 141/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Zuziehung eines anderen als des zunächst berufenen Schöffen nach der Reihenfolge der Hilfsschoffenliste maßgeblich ist, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vorsitzenden über das Vorliegen des Verhinderungsfalles oder gar erst, wie es beim Landgericht Köln gehandhabt wurde, auf den Zeitpunkt des Eingangs der so bestätigten Verhinderungserklärung bei der mit der Führung der Schoffenlisten betrauten Geschäftsstelle an (BGH…, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338; Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68 - VRS 36, 20; zuletzt Urteil vom 2. Oktober 1974 - 2 StR 356/74 -).
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74

    Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung …

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 141/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Zuziehung eines anderen als des zunächst berufenen Schöffen nach der Reihenfolge der Hilfsschoffenliste maßgeblich ist, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vorsitzenden über das Vorliegen des Verhinderungsfalles oder gar erst, wie es beim Landgericht Köln gehandhabt wurde, auf den Zeitpunkt des Eingangs der so bestätigten Verhinderungserklärung bei der mit der Führung der Schoffenlisten betrauten Geschäftsstelle an (BGH…, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338; Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68 - VRS 36, 20; zuletzt Urteil vom 2. Oktober 1974 - 2 StR 356/74 -).
  • BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 141/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Zuziehung eines anderen als des zunächst berufenen Schöffen nach der Reihenfolge der Hilfsschoffenliste maßgeblich ist, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vorsitzenden über das Vorliegen des Verhinderungsfalles oder gar erst, wie es beim Landgericht Köln gehandhabt wurde, auf den Zeitpunkt des Eingangs der so bestätigten Verhinderungserklärung bei der mit der Führung der Schoffenlisten betrauten Geschäftsstelle an (BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338; Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68 - VRS 36, 20; zuletzt Urteil vom 2. Oktober 1974 - 2 StR 356/74 -).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der …

    Das geltende Recht könne nicht im Wege der Interpretation dem zukünftigen Recht angepaßt werden, dessen Lösung der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Entscheidungen vom 1. August 1975 (2 StR 141/75) und vom 7. Mai 1976 (2 StR 226/76) ausdrücklich verworfen habe.

    Es ist auch nicht zu bestreiten, daß der Bundesgerichtshof in vielen Entscheidungen die Frage, welcher Zeitpunkt den Stand der Hilfsschöffenliste fixiere und damit für die Zuziehung von Ersatzschöffen zu einzelnen Sitzungen nach der Reihenfolge der Liste der maßgebende sei, dahin beantwortet hat, daß es auf den Eingang der vom Vorsitzenden anerkannten Verhinderungserklärungen zunächst berufener Schöffen ankomme (vgl. BGH VRS 36, 20; BGH, Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 2/57 -, 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 -, 5. April 1973 - 2 StR 427/70 -, 30. Oktober 1974 - 2 StR 509/74 -, 14. Januar 1978 - 5 StR 546/78 - BGH, Beschlüsse vom 1. August 1975 - 2 StR 141/75 - und vom 21. Januar 1976 - 2 StR 667/75).

  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 430/78

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung und vorsätzlicher …

    Der Revision ist zuzugeben, daß sich für ihre Auffassung, es komme - ohne weitere Differenzierung - lediglich auf den Eingang des (später anerkannten) Befreiungsgesuchs beim Landgericht an, eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 49 GVG anführen läßt (u.a. BGH, Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 52/57 -, 9. August 1968 - 4 StR 149/68 = VRS 36, 20 und 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - 2 StR 124/73 - und 27. März 1974 - 2 StR 312/73 - Urteil vom 30. Oktober 1974 - 2 StR 509/74 - Beschlüsse vom 1. August 1975 - 2 StR 141/75 - und 21. Januar 1976 - 2 StR 667/75 - Urteil vom 14. November 1978 - 5 StR 546/78 - vgl. auch Willms DRiZ 1975, 407; Rieß DRiZ 1977, 289, 295).
  • BGH, 07.05.1976 - 2 StR 226/76

    Voraussetzung des absoluten Revisionsgrundes des § 338 Nr. 1 Strafprozessordnung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welcher Hilfsschöffe im Falle der Verhinderung des zunächst berufenen Schöffen heranzuziehen ist, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vorsitzenden über das Vorliegen des Verhinderungsfalles oder gar erst, wie es beim Landgericht Köln gehandhabt wurde, auf den Zeitpunkt des Eingangs der so bestätigten Verhinderungserklärung bei der mit der Führung der Schöffenlisten betrauten Geschäftsstelle sondern auf den Zeitpunkt des Eingangs der Verhinderungsanzeige beim Gericht an (Urteile vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - 2. Oktober 1974 - 2 StR 356/74 - jeweils m.w.Nachw.; Beschlüsse vom 20. Oktober 1974 - 2 StR 509/74 - und vom 1. August 1975 - 2 StR 141/75 -).
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