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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2022 - 2 StR 142/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27333
BGH, 16.08.2022 - 2 StR 142/22 (https://dejure.org/2022,27333)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2022 - 2 StR 142/22 (https://dejure.org/2022,27333)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2022 - 2 StR 142/22 (https://dejure.org/2022,27333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision; …

    Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 2 StR 142/22
    Allerdings widersprechen sich hier Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründungsschrift, weswegen das Angriffsziel nach ständiger Rechtsprechung durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2017 ? 3 StR 385/17, juris Rn. 10 mwN; vgl. auch Nr. 156 RiStBV).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Totschlag; vorsätzlicher Vollrausch; Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation); …

    Die gebotene Auslegung des Rechtsmittels (§ 300 StPO analog) ergibt daher ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrages, dass allein die Verurteilung des Angeklagten im Fall 1 der Urteilsgründe angefochten werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2022 - 2 StR 142/22, juris; Urteile vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86;… vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17, juris Rn. 10 f.; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650).
  • BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23

    Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …

    Die daher gebotene Auslegung (§ 300 StPO analog) ergibt vor dem Hintergrund der Regelung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, dass die Revision auf den Strafausspruch und als notwendige Folge von dessen Anfechtung auf die Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23, NStZ-RR 2024, 104, 105; Beschluss vom 16. August 2022 - 2 StR 142/22, juris; Urteile vom 14. April 2022 - 5 StR 313/21, NStZ-RR 2022, 201; vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 2).
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