Rechtsprechung
| BGH, 29.05.1963 - 2 StR 143/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70
Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer …
Im gleichen Sinne hat der Senat schon früher entschieden (Urt. vom 29. Mai 1963 - 2 StR 143/63 und vom 8. Januar 1965 - 2 StR 465/64). - BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82 Deshalb dürfen solche Merkmale bei einer Verurteilung wegen Vollrausches nicht strafschärfend verwertet werden (so für den vergleichbaren Fall der straferschwerenden Berücksichtigung besonderer "Schamlosigkeit" und "Unverfrorenheit": BGH, Urteil vom 29. Mai 1963 - 2 StR 143/63 -).
- BGH, 16.04.1975 - 2 StR 61/75
Täterbezogene Wertung einer Rauschtat - Bewertung einer Tat als verwerflich - …
Jedenfalls bezieht sich der von ihr als straferschwerend angeführte "grobe Vertrauensmißbrauch" des Angeklagten gegenüber der Geschädigten offensichtlich auf innere Vorstellungen des Täters bei Begehung der Rauschtat, also des Raubes, nicht aber auf das fahrlässige Sichherauschen, das allein dem Angeklagten nach § 330 a StGB vorgeworfen werden kann (BGH, Urteile vom 19. Januar 1968 - 4 StR 492/67 -, vom 29. Mai 1963 - 2 StR 143/63 - und vom 8. Januar 1965 - 2 StR 465/64 -).
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