Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2020 - 2 StR 15/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anrechnung der in den Vereinigten Staaten von Amerika erlittenen Freiheitsentziehung im Verhältnis von 1:1 auf die verhängte Strafe mit Anm. des Senats zur Vergewaltigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vergewaltigung tateinheitlich mit Körperverletzung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vergewaltigung tateinheitlich mit Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Anrechnung der in den Vereinigten Staaten von Amerika erlittenen Freiheitsentziehung im Verhältnis von 1:1 auf die verhängte Strafe mit Anm. des Senats zur Vergewaltigung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.09.2019 - 4871 Js 252311/17
- BGH, 04.03.2020 - 2 StR 15/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.2001 - 2 StR 30/01
Anrechnung von im Ausland bereits verbüßter Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 2 StR 15/20
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2019 dahin ergänzt, dass die vom Angeklagten in dieser Sache in den Vereinigten Staaten von Amerika erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis von 1:1 auf die hier verhängte Strafe angerechnet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2001 - 2 StR 30/01).
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