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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1991 - 2 StR 150/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12024
BGH, 30.04.1991 - 2 StR 150/91 (https://dejure.org/1991,12024)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1991 - 2 StR 150/91 (https://dejure.org/1991,12024)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1991 - 2 StR 150/91 (https://dejure.org/1991,12024)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen des Fehlens eines Rechtsnachteils zulasten des Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 30.04.1991 - 2 StR 150/91
    Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, (nicht jedoch die der Verletzten durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen, da Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig ist, vgl. BGH NJW 1974, 2244;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., vor § 395 Rdn. 5, § 414 Rdn. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage; …

    Rn. 5 Der Senat beabsichtigt, unter Aufgabe eigener entgegenstehender Rechtsprechung (…Beschluß vom 15. Dezember 1998 - 1 StR 644/98 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4) die Nebenklage im Sicherungsverfahren für zulässig zu erklären (§ 414 Abs. 1 StPO, hier i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO) und dem Beschuldigten die dem Nebenkläger im Revisionsrechtszug entstandenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen, sieht sich daran aber durch die Rechtsprechung des 2. Strafsenats (Beschluß vom 30. April 1991 - 2 StR 150/91 = BGH bei Kusch NStZ 1992, 30; Beschluß vom 23. August 1995 - 2 StR 369/95; Beschluß vom 3. Februar 1999 - 2 StR 685/98; Beschluß vom 10. Februar 1999 - 2 StR 8/99 und Urteil vom 23, März 2001 - 2 StR 498/00 - in dieser Entscheidung wohl nur "obiter dictum" -) und des 5. Strafsenats (Beschluß vom 5. Juli 1994 - 5 StR 350/94;… Beschluß vom 2. Mai 1995 - 5 StR 175/95 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 19/99) gehindert.
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 369/95

    Sicherungsverfahren - Nebenklage - Auslagen des Nebenklägers - Auferlegung der …

    Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, (nicht jedoch die den Nebenklägerinnen durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen, da Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig ist, vgl. BGH NJW 1974, 2244 [BGH 10.09.1974 - 1 StR 402/74];Beschluß des Senats vom 30. April 1991 - 2 StR 150/91; Beschlüsse des 5. Strafsenatsvom 05. Juli 1994 - 5 StR 350/94 undvom 02. Mai 1995 - 5 StR 175/95;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., vor § 395 Rdn. 5 und § 414 Rdn. 1 m. w. Nachw. unter Hinweis auf abweichende Meinungen in der Rechtsprechung).
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