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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13312
BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25 (https://dejure.org/2025,13312)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2025 - 2 StR 158/25 (https://dejure.org/2025,13312)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2025 - 2 StR 158/25 (https://dejure.org/2025,13312)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Darstellungsanforderungen: Zeitpunkt der letztmaligen Prüfung der Feststellungen, Zäsurwirkung einer Verurteilung, Mitteilung des Vollstreckungsstandes); Schuldspruchberichtigung (Gewerbsmäßigkeit, Regelbeispiel)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25
    Rn. 3 Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten gehört nicht in die Urteilsformel, weil in diese das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders (oder minder) schwere Fälle nicht aufgenommen wird (BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18

    Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende …

    Auszug aus BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25
    Das ist jede Entscheidung zur Schuld- und Straffrage, namentlich auch ein Berufungsurteil, wenn wenigstens noch über einen Teil des Strafausspruchs zu befinden war (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18, Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.12.2024 - 2 StR 571/24

    Gesamtstrafenbildung (Darstellungsmangel; Zäsurzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25
    Rn. 10 aa) Bei einer - wie hier - in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung müssen die Urteilsgründe die einzelnen Taten, die Tatzeiten, (kurz) die ihnen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte und die jeweils verhängten Einzelstrafen, das Datum der Verurteilung, gegebenenfalls das Datum der Berufungshauptverhandlung, den Eintritt der Rechtskraft sowie den Vollstreckungsstand mitteilen (vgl. zum Darstellungserfordernis BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 2 StR 571/24, Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 416/20

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; keine Aufnahme von Regelbeispiel und …

    Auszug aus BGH, 06.05.2025 - 2 StR 158/25
    Sollten diese beiden Vorverurteilungen gesamtstrafenfähig sein, ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit den hier abgeurteilten Taten II. 1. bis 7. der Urteilsgründe nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 3 StR 416/20, Rn. 6 f. mwN).
  • BGH, 16.03.2026 - 3 StR 248/25

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und die Anordnung der Einziehung …

    Bei einer - wie hier - in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung müssen die Urteilsgründe hinsichtlich der relevanten Vorverurteilung(en) die einzelnen Taten, die Tatzeiten, grundsätzlich (kurz) die ihnen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte und die jeweils verhängten Einzelstrafen, das Datum der Verurteilung, gegebenenfalls das Datum einer Berufungshauptverhandlung, den Eintritt der Rechtskraft sowie den Vollstreckungsstand mitteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2025 - 2 StR 158/25, juris Rn. 10;… vom 17. Dezember 2024 - 2 StR 571/24, juris Rn. 13; s. zudem BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18, juris Rn. 7).
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